Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung

2016der Gemeinde Blankenhagen gem. § 48 KV M-V lt. Anlage

 

 

 

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Blankenhagen

für das Haushaltsjahr 2016

 

 

Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.09.2016 und mit Genehmigung der Re3chtsaufsichbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

 

 

gegen

über

bisher

EUR

erhöht

um

EUR

ver-

mindert

um

EUR

nunmehr

auf

EUR

1. im Ergebnishaushalt

 

 

 

 

a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

1.157.100

145.000

0

1.302.100

    der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

1.345.900

113.300

0

1.459.200

    der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

-188.800

31.700

0

-157.100

 

 

 

 

 

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0

3.600

0

.3.600

    der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

0

0

0

0

   der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen

   auf

0

3.600

0

3.600

 

 

 

 

 

c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf

-188.800

35.300

0

-153.500

    die Einstellung in Rücklagen auf

0

0

0

0

    die Entnahmen aus Rücklagen auf

188.800

58.800

94.100

153.500

    das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf

0

94.100

94.100

0

 

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

 

 

 

 

a) die ordentlichen Einzahlungen auf

1.047.700

145.000

0

1.192.700

    die ordentlichen Auszahlungen auf

1.113.600

113.300

0

1.226.900

    der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-65.900

31.700

0

-34.200

 

 

 

 

 

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

3.600

0

3.600

    der außerordentlichen Auszahlungen auf

0

0

0

0

    der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

3.600

0

3.600

 

 

 

 

 

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

33.200

243.600

0

276.800

    die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

220.300

217.700

0

438.000

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

    auf

-187.100

25.900

0

-161.200

 

 

 

 

 

 

 

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

253.000

0

61.200

191.800

    die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

0

0

0

0

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

    Finanzierungstätigkeit auf

253.000

0

61.200

191.800

 

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden von 103.400 € auf 117.900 € festgesetzt.

 

 

 

§ 5 Hebesätze

 

Die Hebesätze für Realsteuer werden wie folgt festgesetzt.

 

 

 

1.Grundsteuer

   a) für land- und forstwirtschaftliche Flächen

       (Grundsteuer A)

von bisher 400 v.H.

auf 400 v.H.

   b) für die Grundstücke

       (Grundsteuer B)

von bisher 350 v.H.

auf 350 v.H.

2. Gewerbesteuer

von bisher 300 v.H.

auf 300 v.H.

 

 

 

 

§ 6 Wertgrenzen und Investitionen

 

Die Wertgrenzen für die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen werden auf 410 € netto festgesetzt.

 

 

 

§ 7 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt bisher 1,875  Vollzeitäquivalente (VzÄ) und nunmehr 1,875  Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

 

§ 8 Eigenkapital

 

 

bisher EUR

nunmehr

EUR

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.des Haushaltsvorjahres betrug vorläufig

 

4.670.419€

5.133.037€

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12.

des Haushaltsvorjahres

4.241.019 €

4.703.707 €

beträgt

0

0

und zum 31.12. des Haushaltsjahres 2016

4.060.419 €

4.558.508 €

 

 

§ 9 Unechte Deckungsfähigkeit

 

1. Mehrerträge aus den öffentlich-rechtlichen Mitteln und privatrechtlichen Leistungsentgelten in den einzelnen Teilhaushalten berechtigen zu Mehraufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen in diesen Teilhaushalten. Das Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen für öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Leistungsentgelte zugunsten der Auszahlungsermächtigungen für Sach- und Dienstleistungen.

 

2. Mehreinzahlungen im Investitionsbereich eines Teilhaushaltes berechtigen zu Mehrauszahlungen im selben Investitionsbereich des Teilhaushaltes.

 

3. Mehrerträge in den einzelnen Teilhaushalten mit Ausnahme der für interne Leistungsverrechnungen berechtigen zu Mehraufwendungen bei Aufwendungen in diesen Teilhaushalten mit Ausnahme der Personalaufwendungen, Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen. Das Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen in diesen Teilhaushalten zugunsten der Auszahlungsermächtigungen mit Ausnahme der Personalauszahlungen.

 

4. Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten berechtigen zu Mehraufwendungen bei Abschreibungen innerhalb eines Produktes.

 

 

§ 10 Echte Deckungsfähigkeit

 

1. Die Aufwandsermächtigungen für Umlagen sind vorrangig untereinander sowie für Aufwendungen der Regelkostenanteile zur Betreuung der Kinder und Schüler deckungsfähig. Das Gleiche gilt für die Auszahlungsermächtigungen.

 

2. Die Aufwandsermächtigungen für Abschreibungen und interne Leistungsverrechnungen sind in allen Teilhaushalten untereinander, aber nicht mit anderen Aufwandspositionen deckungsfähig.

 

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am                   erteilt.

 

 

_______________________                                          ________________________

Gelbensande, 29.09.2016                                             Detlef Kröger

                                                                                  Bürgermeister

 

 

Beschluss

 

Abstimmung

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:          11

davon anwesend:                                          10

Zustimmung:                                                    10

Ablehnung:                                                       0

Enthaltung:                                                       0