Sitzung: 26.09.2016 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt
die 1. Nachtragshaushaltssatzung
2016der Gemeinde Blankenhagen gem. § 48 KV M-V
lt. Anlage
1.
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Blankenhagen
für
das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes
Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom
26.09.2016 und mit Genehmigung der Re3chtsaufsichbehörde folgende
Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§
1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016
wird
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gegen über bisher EUR |
erhöht um EUR |
ver- mindert um EUR |
nunmehr auf EUR |
1. im
Ergebnishaushalt |
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|
a) der
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf |
1.157.100 |
145.000 |
0 |
1.302.100 |
der Gesamtbetrag der ordentlichen
Aufwendungen auf |
1.345.900 |
113.300 |
0 |
1.459.200 |
der Saldo der ordentlichen Erträge und
Aufwendungen auf |
-188.800 |
31.700 |
0 |
-157.100 |
|
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|
|
b) der
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf |
0 |
3.600 |
0 |
.3.600 |
der Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen auf |
0 |
0 |
0 |
0 |
der Saldo der außerordentlichen Erträge
und Aufwendungen auf |
0 |
3.600 |
0 |
3.600 |
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|
c) das
Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf |
-188.800 |
35.300 |
0 |
-153.500 |
die Einstellung in Rücklagen auf |
0 |
0 |
0 |
0 |
die Entnahmen aus Rücklagen auf |
188.800 |
58.800 |
94.100 |
153.500 |
das Jahresergebnis nach Veränderung der
Rücklagen auf |
0 |
94.100 |
94.100 |
0 |
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2. im
Finanzhaushalt |
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a) die
ordentlichen Einzahlungen auf |
1.047.700 |
145.000 |
0 |
1.192.700 |
die ordentlichen Auszahlungen auf |
1.113.600 |
113.300 |
0 |
1.226.900 |
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf |
-65.900 |
31.700 |
0 |
-34.200 |
|
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|
b) die
außerordentlichen Einzahlungen auf |
0 |
3.600 |
0 |
3.600 |
der außerordentlichen Auszahlungen auf |
0 |
0 |
0 |
0 |
der Saldo der außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf |
0 |
3.600 |
0 |
3.600 |
|
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|
c) die
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
33.200 |
243.600 |
0 |
276.800 |
die Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf |
220.300 |
217.700 |
0 |
438.000 |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf |
-187.100 |
25.900 |
0 |
-161.200 |
|
|
|
|
|
d) die
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
253.000 |
0 |
61.200 |
191.800 |
die Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf |
0 |
0 |
0 |
0 |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
253.000 |
0 |
61.200 |
191.800 |
§
2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§
3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§
4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden von 103.400 € auf 117.900 € festgesetzt.
§
5 Hebesätze
Die Hebesätze für Realsteuer werden wie folgt
festgesetzt.
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|
|
1.Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche
Flächen (Grundsteuer A) |
von bisher 400 v.H. |
auf 400 v.H. |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
von bisher 350 v.H. |
auf 350 v.H. |
2.
Gewerbesteuer |
von bisher 300 v.H. |
auf 300 v.H. |
§
6 Wertgrenzen und Investitionen
Die Wertgrenzen für die Einzeldarstellung von
Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen werden auf 410 € netto festgesetzt.
§
7 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan
Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen
Stellen beträgt bisher 1,875 Vollzeitäquivalente (VzÄ) und nunmehr 1,875
Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§
8 Eigenkapital
|
bisher EUR |
nunmehr EUR |
Der
Stand des Eigenkapitals zum 31.12.des Haushaltsvorjahres betrug vorläufig |
4.670.419€ |
5.133.037€ |
Der
voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des
Haushaltsvorjahres |
4.241.019 € |
4.703.707 € |
beträgt |
0 |
0 |
und
zum 31.12. des Haushaltsjahres 2016 |
4.060.419 € |
4.558.508 € |
§
9 Unechte Deckungsfähigkeit
1. Mehrerträge aus den öffentlich-rechtlichen Mitteln und
privatrechtlichen Leistungsentgelten in den einzelnen Teilhaushalten
berechtigen zu Mehraufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen in diesen
Teilhaushalten. Das Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen für öffentlich-rechtliche
und privatrechtliche Leistungsentgelte zugunsten der Auszahlungsermächtigungen
für Sach- und Dienstleistungen.
2. Mehreinzahlungen im Investitionsbereich eines
Teilhaushaltes berechtigen zu Mehrauszahlungen im selben Investitionsbereich
des Teilhaushaltes.
3. Mehrerträge in den einzelnen Teilhaushalten mit
Ausnahme der für interne Leistungsverrechnungen berechtigen zu Mehraufwendungen
bei Aufwendungen in diesen Teilhaushalten mit Ausnahme der
Personalaufwendungen, Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen. Das
Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen in diesen Teilhaushalten zugunsten der
Auszahlungsermächtigungen mit Ausnahme der Personalauszahlungen.
4. Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten
berechtigen zu Mehraufwendungen bei Abschreibungen innerhalb eines Produktes.
§
10 Echte Deckungsfähigkeit
1. Die Aufwandsermächtigungen für Umlagen sind vorrangig
untereinander sowie für Aufwendungen der Regelkostenanteile zur Betreuung der
Kinder und Schüler deckungsfähig. Das Gleiche gilt für die
Auszahlungsermächtigungen.
2. Die Aufwandsermächtigungen für Abschreibungen und
interne Leistungsverrechnungen sind in allen Teilhaushalten untereinander, aber
nicht mit anderen Aufwandspositionen deckungsfähig.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am erteilt.
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Gelbensande, 29.09.2016 Detlef
Kröger
Bürgermeister
Beschluss
Abstimmung
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 11
davon anwesend: 10
Zustimmung: 10
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
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