Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

1. Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt, den folgenden Aufstellungsbeschluss zu fassen:

 

1.

Für das Gebiet nördlich der Kreisstraße K 17 (Behnkenhäger Straße) und westlich des Behnkenhäger Weges soll der Bebauungsplan Nr. 5 „Behnkenhäger Straße“ aufgestellt werden.

 

Das Plangebiet wird begrenzt:

 

im Norden: durch den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 4          

                  „Hof Blankenhagen“ (in Aufstellung)

im Osten:   durch die straßenbegleitende Bebauung des in Nord-Süd-Richtung

                   verlaufenden Abschnitts der Behnkenhäger Straße  

im Süden:   durch die Kreisstraße K 17 (Behnkenhäger Straße) 

im Westen:  durch Landwirtschaftsflächen 

 

Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,2 ha und umfasst Teile der Flurstücke 8/12, 9/4, 199/6, 238/1, 238/14, 240/1, 240/2 der Flur 1 Gemarkung Blankenhagen.

 

2.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 werden folgende Planungsziele angestrebt:

- Bereitstellung von Grundstücken für eine Einfamilienhausbebauung

- Bereitstellung von Grundstücken für gewerblich und zu Wohnzwecken nutzbare

  Grundstücke nördlich der Kreisstraße K 17

- verkehrsgerechter Ausbau des nördlichen Endes der Behnkenhäger Straße mit

  Wendemöglichkeit für Entsorgungs- und Einsatzfahrzeuge  

3.

Der Bebauungsplan Nr. 5 soll im Regelverfahren mit integrierter Umweltprüfung aufgestellt werden.

4.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 5 ist ortsüblich bekanntzumachen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

 

und

 

2. Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen beschließt, dass  das Verfahren zur Aufstellung des B-Planes Nr. 5 nur weiter betrieben wird, wenn der Gemeinde eine Kostenübernahmeerklärung für alle mit der Erstellung des B-Planes in Zusammenhang stehenden Kosten übergeben wird.

Alle mit der Aufstellung des B-Planes verbundenen Leistungen sind direkt durch die Bevorteilten an die bereits mit der Aufgabenstellung befasste Bürogemeinschaft für Stadt- und Dorfplanung, bsd, Herr Böhm aus Rostock und die weiteren entsprechenden Fachplanungsbüros und Vermesser zu beauftragen.

Des Weiteren weist die Gemeinde darauf hin, dass sich aus dem Aufstellungsbeschluss der Gemeinde nicht ableiten lässt, dass das Planungsziel erreicht wird.

Sollte keine Aussicht auf Erreichen des Planungsziels bestehen, behält sich die Gemeinde vor, das Bauleitplanverfahren zu beenden.