Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 der Gemeinde Rövershagen gem. § 48 KV M-V lt. Anlage.

 

 

1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Rövershagen

für das Haushaltsjahr 2016

 

 

Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.09.2016 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird

 

 

gegen

über

bisher

EUR

erhöht

um

EUR

vermindert

um

EUR

nunmehr

auf

EUR

1. im Ergebnishaushalt

 

 

 

 

a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf

3.958.700

660.000

0

4.618.700

    der Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf

3.174.500

109.700

0

3.284.200

    der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf

784.200

550.300

0

1.334.500

 

 

 

 

 

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf

0

14.500

0

14.500

    der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

0

0

0

0

   der Saldo der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen

   auf

0

14.500

0

14.500

 

 

 

 

 

c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf

784.200

564.800

0

1.349.000

    die Einstellung in Rücklagen auf

784.200

564.800

0

1.349.000

    die Entnahmen aus Rücklagen auf

0

0

0

0

    das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf

0

0

0

0

 

 

 

 

 

2. im Finanzhaushalt

 

 

 

 

a) die ordentlichen Einzahlungen auf

3.340.600

660.000

0

4.000.600

    die ordentlichen Auszahlungen auf

2.603.700

114.500

0

2.718.200

    der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

736.900

545.500

0

1.282.400

 

 

 

 

 

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf

0

14.500

0

14.500

    der außerordentlichen Auszahlungen auf

0

0

0

0

    der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0

14.500

0

14.500

 

 

 

 

 

c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.023.300

79.500

0

1.102.800

    die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

1.744.500

844.800

0

2.589.300

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

    auf

-721.200

-765.300

0

-1.486.500

 

 

 

 

 

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

108.500

631.500

0

740.000

    die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

124.200

426.200

0

550.400

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus

    Finanzierungstätigkeit auf

-15.700

205.300

0

189.600

 

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne Umschuldung (Kreditermächtigung)

wird festgesetzt                        von bisher  0 EUR                    auf 740.000 EUR

 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden von 330.000 € auf 396.000 € festgesetzt.

 

§ 5 Hebesätze

 

Hebesätze für Realsteuer werden wie folgt festgesetzt.

 

Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Flächen                  von bisher 250 v.H.       auf 250 v.H.

    (Grundsteuer A)

 

b) für die Grundstücke

    (Grundsteuer B)                                                       von bisher 300 v.H.       auf 300 v.H.

 

Gewerbesteuer                                                            von bisher 300 v.H.       auf 300 v.H.

 

§ 6 Wertgrenzen für Investitionen

 

Die Wertgrenzen für die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 410 € netto festgesetzt.

 

§ 7 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt bisher 5,1250 Vollzeitäquivalente (VzÄ) und nunmehr 5,1250 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8 Eigenkapital

 

 

bisher

EUR

nunmehr

EUR

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug

12.870.529

13.275.096

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt

13.344.785

13.749.532

und zum 31.12. des Haushaltsjahres 2016

14.159.085

15.128.452

 

§ 9 Unechte Deckungsfähigkeit

 

1. Mehrerträge aus den öffentlich-rechtlichen Mitteln und privatrechtlichen Leistungsentgelten in den einzelnen Teilhaushalten berechtigen zu Mehraufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen in diesen Teilhaushalten. Das Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen für öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Leistungsentgelte zugunsten der Auszahlungsermächtigungen in diesen Teilhaushalten.

 

2. Mehreinzahlungen im Investitionsbereich eines Teilhaushaltes berechtigen zu Mehrauszahlungen im selben Investitionsbereich des Teilhaushaltes.

 

3. Mehrerträge in den einzelnen Teilhaushalten mit Ausnahme der für interne Leistungsverrechnungen berechtigen zu Mehraufwendungen bei Aufwendungen in diesen Teilhaushalten mit Ausnahme der Personalaufwendungen, Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen. Das Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen in diesen Teilhaushalten zugunsten der Auszahlungsermächtigungen mit Ausnahme der Personalauszahlungen.

 

4. Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten berechtigen zu Mehraufwendungen für Abschreibungen innerhalb eines Produktes.

 

§ 10 Echte Deckungsfähigkeit

 

1. Die Aufwandsermächtigungen für Umlagen sind vorrangig untereinander sowie für Aufwendungen der Regelkostenanteile zur Betreuung der Kinder und Schüler deckungsfähig. Das Gleiche gilt für die Auszahlungsermächtigungen.

 

2. Die Aufwandsermächtigungen für Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen sind in allen Teilhaushalten untereinander, aber nicht mit anderen Aufwandspositionen deckungsfähig.

 

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am                   erteilt.

 

 

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Gelbensande, 26.09.2016                     Siegel              Dr. Verena Schöne

                                                                                  Bürgermeisterin