Sitzung: 26.09.2016 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 der Gemeinde Rövershagen gem. § 48 KV M-V
lt. Anlage.
1.
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Rövershagen
für
das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes
Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom
26.09.2016 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde folgende
Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§
1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016
wird
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gegen über bisher EUR |
erhöht um EUR |
vermindert um EUR |
nunmehr auf EUR |
1. im
Ergebnishaushalt |
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|
a) der
Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf |
3.958.700 |
660.000 |
0 |
4.618.700 |
der Gesamtbetrag der ordentlichen
Aufwendungen auf |
3.174.500 |
109.700 |
0 |
3.284.200 |
der Saldo der ordentlichen Erträge und
Aufwendungen auf |
784.200 |
550.300 |
0 |
1.334.500 |
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|
b) der
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf |
0 |
14.500 |
0 |
14.500 |
der Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen auf |
0 |
0 |
0 |
0 |
der Saldo der außerordentlichen Erträge
und Aufwendungen auf |
0 |
14.500 |
0 |
14.500 |
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|
|
c) das
Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf |
784.200 |
564.800 |
0 |
1.349.000 |
die Einstellung in Rücklagen auf |
784.200 |
564.800 |
0 |
1.349.000 |
die Entnahmen aus Rücklagen auf |
0 |
0 |
0 |
0 |
das Jahresergebnis nach Veränderung der
Rücklagen auf |
0 |
0 |
0 |
0 |
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|
2. im
Finanzhaushalt |
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a) die
ordentlichen Einzahlungen auf |
3.340.600 |
660.000 |
0 |
4.000.600 |
die ordentlichen Auszahlungen auf |
2.603.700 |
114.500 |
0 |
2.718.200 |
der Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf |
736.900 |
545.500 |
0 |
1.282.400 |
|
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|
b) die
außerordentlichen Einzahlungen auf |
0 |
14.500 |
0 |
14.500 |
der außerordentlichen Auszahlungen auf |
0 |
0 |
0 |
0 |
der Saldo der außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf |
0 |
14.500 |
0 |
14.500 |
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|
c) die
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf |
1.023.300 |
79.500 |
0 |
1.102.800 |
die Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf |
1.744.500 |
844.800 |
0 |
2.589.300 |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf |
-721.200 |
-765.300 |
0 |
-1.486.500 |
|
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|
d) die
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
108.500 |
631.500 |
0 |
740.000 |
die Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf |
124.200 |
426.200 |
0 |
550.400 |
der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf |
-15.700 |
205.300 |
0 |
189.600 |
§
2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen ohne
Umschuldung (Kreditermächtigung)
wird festgesetzt von
bisher 0 EUR auf 740.000 EUR
§
3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§
4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden von 330.000 € auf 396.000 € festgesetzt.
§
5 Hebesätze
Hebesätze für Realsteuer werden wie folgt festgesetzt.
Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Flächen von bisher 250 v.H. auf 250 v.H.
(Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) von
bisher 300 v.H. auf 300 v.H.
Gewerbesteuer von
bisher 300 v.H. auf 300 v.H.
§
6 Wertgrenzen für Investitionen
Die Wertgrenzen für die Einzeldarstellung von
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 410 € netto festgesetzt.
§
7 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan
Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen
Stellen beträgt bisher 5,1250
Vollzeitäquivalente (VzÄ) und nunmehr 5,1250
Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§
8 Eigenkapital
|
bisher EUR |
nunmehr EUR |
Der
Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsvorvorjahres betrug |
12.870.529 |
13.275.096 |
Der
voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsvorjahres
beträgt |
13.344.785 |
13.749.532 |
und
zum 31.12. des Haushaltsjahres 2016 |
14.159.085 |
15.128.452 |
§
9 Unechte Deckungsfähigkeit
1. Mehrerträge aus den öffentlich-rechtlichen Mitteln und
privatrechtlichen Leistungsentgelten in den einzelnen Teilhaushalten
berechtigen zu Mehraufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen in diesen
Teilhaushalten. Das Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen für öffentlich-rechtliche
und privatrechtliche Leistungsentgelte zugunsten der Auszahlungsermächtigungen
in diesen Teilhaushalten.
2. Mehreinzahlungen im Investitionsbereich eines
Teilhaushaltes berechtigen zu Mehrauszahlungen im selben Investitionsbereich
des Teilhaushaltes.
3. Mehrerträge in den einzelnen Teilhaushalten mit
Ausnahme der für interne Leistungsverrechnungen berechtigen zu Mehraufwendungen
bei Aufwendungen in diesen Teilhaushalten mit Ausnahme der
Personalaufwendungen, Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen. Das
Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen in diesen Teilhaushalten zugunsten der
Auszahlungsermächtigungen mit Ausnahme der Personalauszahlungen.
4. Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten
berechtigen zu Mehraufwendungen für Abschreibungen innerhalb eines Produktes.
§
10 Echte Deckungsfähigkeit
1. Die Aufwandsermächtigungen für Umlagen sind vorrangig
untereinander sowie für Aufwendungen der Regelkostenanteile zur Betreuung der
Kinder und Schüler deckungsfähig. Das Gleiche gilt für die Auszahlungsermächtigungen.
2. Die Aufwandsermächtigungen für Abschreibungen und
internen Leistungsverrechnungen sind in allen Teilhaushalten untereinander,
aber nicht mit anderen Aufwandspositionen deckungsfähig.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am erteilt.
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Gelbensande, 26.09.2016 Siegel Dr. Verena Schöne
Bürgermeisterin