Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt im Rahmen des Widerspruchs zur Ablehnung des Vorbescheides: Ist eine Grundstückszerlegung und der Neubau eines Einfamilienhauses auf den Grundstück, Flurstück 135/39 und 135/110 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen zulässig?

Auf Grund der geänderten Antragsunterlagen stimmt die Gemeinde der Voranfrage und dem damit verbundenen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 2 hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen GRZ von 0,25 auf 0,33  nach § 31 (2) BauGB zu.

Zur Entlastung des öffentlichen Regenwassersystems ist das Oberflächenwasser für den geplanten Neubau zeitverzögert an das öffentliche Netz durch den Einbau einer Zisterne als Regenrückhaltung abzugeben.

Für den höheren Versiegelungsgrad ist ein entsprechender Nachweis des Mehrausgleiches zu erbringen und, sofern der Ausgleich auf dem eigenen Grundstück nicht realisiert werden kann, in Abstimmung mit der Gemeinde innerhalb des Gemeindeterritoriums zu realisieren.

Das Oberflächenwasser muss auf dem eigenen Grundstück verbracht werden.