Sitzung: 26.09.2016 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt im
Rahmen des Widerspruchs zur Ablehnung des Vorbescheides: Ist eine Grundstückszerlegung
und der Neubau eines Einfamilienhauses auf den Grundstück, Flurstück 135/39 und
135/110 der Flur 1 Gemarkung Mönchhagen zulässig?
Auf Grund der geänderten Antragsunterlagen stimmt die Gemeinde der
Voranfrage und dem damit verbundenen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen
des B-Planes Nr. 2 hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen GRZ von 0,25
auf 0,33 nach § 31 (2) BauGB zu.
Zur Entlastung des öffentlichen Regenwassersystems ist das
Oberflächenwasser für den geplanten Neubau zeitverzögert an das öffentliche
Netz durch den Einbau einer Zisterne als Regenrückhaltung abzugeben.
Für den höheren Versiegelungsgrad ist ein entsprechender Nachweis des
Mehrausgleiches zu erbringen und, sofern der Ausgleich auf dem eigenen
Grundstück nicht realisiert werden kann, in Abstimmung mit der Gemeinde
innerhalb des Gemeindeterritoriums zu realisieren.
Das Oberflächenwasser muss auf dem eigenen Grundstück verbracht werden.