Sitzung: 26.09.2016 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt,
den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes 8 „Im Wiesengrund“
hinsichtlich Erhöhung der straßenseitigen Einfriedung von zulässigen 0,80 m auf
1,30 m auf dem Flurstück 7/57 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen nach § 31 BauGB
in Verbindung mit § 67 LBauO M-V abzulehnen.
Gemäß den Beurteilungskriterien des § 31 BauGB,
ist festzustellen, dass das Wohl der Allgemeinheit diese Befreiung nicht
erfordert, da der Antragsteller auf dem Grundstück selbst die Möglichkeit hat,
z.B. im Bereich des Wohnhauses einen entsprechenden Zaun aufzustellen, der die
Sicherheit von Kleinkindern gewährleistet und es auch den Hunden unmöglich
macht, das Grundstück zu verlassen.
Damit führt die Durchführung des
Bebauungsplanes nicht zu einer unbeabsichtigten Härte, da es
Alternativvarianten gibt.
Hinsichtlich der städtebaulichen
Vertretbarkeit, würde eine Zustimmung auf Grund der Vorbildwirkung solche
Begehrlichkeiten wecken, die in der Summe der Änderungen das städtebauliche
Ziel des Bebauungsplanes widerspricht.