Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes 8 „Im Wiesengrund“ hinsichtlich Erhöhung der straßenseitigen Einfriedung von zulässigen 0,80 m auf 1,30 m auf dem Flurstück 7/57 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen nach § 31 BauGB in Verbindung mit § 67 LBauO M-V abzulehnen.

Gemäß den Beurteilungskriterien des § 31 BauGB, ist festzustellen, dass das Wohl der Allgemeinheit diese Befreiung nicht erfordert, da der Antragsteller auf dem Grundstück selbst die Möglichkeit hat, z.B. im Bereich des Wohnhauses einen entsprechenden Zaun aufzustellen, der die Sicherheit von Kleinkindern gewährleistet und es auch den Hunden unmöglich macht, das Grundstück zu verlassen.

Damit führt die Durchführung des Bebauungsplanes nicht zu einer unbeabsichtigten Härte, da es Alternativvarianten gibt.

Hinsichtlich der städtebaulichen Vertretbarkeit, würde eine Zustimmung auf Grund der Vorbildwirkung solche Begehrlichkeiten wecken, die in der Summe der Änderungen das städtebauliche Ziel des Bebauungsplanes widerspricht.