Sitzung: 26.09.2016 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt,
zum Entwurf zur Fortschreibung des Kapitels Wohnentwicklung im
Stadt-Umland-Entwicklungsrahmen folgende Stellungnahme abzugeben:
1. Der vorliegende Entwurf wurde durch das Amt
für Raumordnung in enger Abstimmung mit der Hansestadt Rostock und dem Landkreis
Rostock erstellt und Anfang Juli dieses Jahres in der Lenkungsgruppe des
Stadt-Umland-Raumes Rostock diskutiert. Ende des Jahres soll das
Stadt-Umland-Forum abschließend darüber diskutieren und votieren.
Diese bisher gültige Vorgehensweise ist
grundsätzlich zu überdenken:
Zum einen ist es nicht ausreichend, dass in
einer ersten Stufe der durch das Amt für Raumordnung erarbeitete Entwurf mit
der Hansestadt Rostock und dem Landkreis Rostock abgestimmt wird. Der Landkreis
Rostock verfügt nicht über das Mandat der Gemeinden, deren Positionen zu
vertreten.
Zum zweiten ist aus gleichen Gründen die
Zusammensetzung der Lenkungsgruppe zu überdenken. Sie ist als ein Versuch
gebildet worden, die Erarbeitung des Entwicklungsrahmens handhabbar zu machen.
Aus Sicht der Gemeinden hat sich diese Form nicht bewährt, weil die kommunalen
Positionen durchaus unterschiedlich sein können und nicht durch die subjektiven
Auffassungen eines Mitarbeiters der Verwaltung vertreten werden können.
2. Zu den inhaltlichen Festlegungen erheben wir
grundsätzliche Bedenken:
Grundsätzlich sollte gegen di9e Beschränkungen
der Wohnbauflächenentwicklung im Landesraumentwicklungsprogramm
Mecklenburg-Vorpommern vorgegangen werden, denn damit werden Unterschiede
zwischen den Regionen geschaffen, die letztendlich zu Abwanderungen bis hin zur
Gefährdung des sozialen Friedens führen können.
Im Entwurf zur Fortschreibung des Kapitels
Wohnentwicklung im Stadt-Umland-Entwicklungsrahmen führt die Festschreibung der
vorgesehenen Prioritäten zu einer Drei-Klassen-Hierarchie“ im SUR: die
Hansestadt Rostock, die Gemeinden, die die Kriterien für einen „überörtlichen
Zuzug“ erfüllen und die Gemeinden, denen nur die „Eigenentwicklung“ zugestanden
wird.
Die für die Bestimmung der besonders geeigneten
Ortslagen, die mindestens 10 Punkte erreichen müssen, um für einen
„überörtlichen“ Zuzug geeignet zu sein, erfolgt nach zweifelhaften Kriterien.
So ist es beispielsweise nicht nachvollziehbar, welche positive Bedeutung ein
Autobahnanschluss für eine Wohnbebauung haben soll. Andererseits werden
Sachverhalte wie das Vorhandensein von Wohnkomplexen für altersgerechtes
betreutes Wohnen oder auch Altenpflegeheime völlig außer Acht gelassen.
Diese – teils fragwürdigen – Kriterien sind
außerdem nicht ausreichend oder falsch gewertet. So ist beispielsweise bei
Rövershagen nicht zur Kenntnis genommen worden, dass es sich um die einzige
Kommune im Stadt-Umland-raum handelt, in der eine Schule mit gymnasialem
Abschluss vorhanden ist. Weitere Beispiele lassen sich beliebig anfügen.
3. Der vorliegende Entwurf des Kapitels
Wohnentwicklung im Stadt-Umland-Entwicklungsrahmen (SUR-ER) versucht, die
Festlegungen der Periode 2011-2015 im wesentlichen fortzuschreiben und enthält
nur wenige Korrekturen, obgleich längst eingestanden werden musste, dass die
Regelungsversuche dieser Periode an der Realität vorbeigegangen sind, nicht
zuletzt, weil als Grundlage der Erarbeitung Studien verwendet wurden, die
falsche Trends prognostiziert haben. Es ist lediglich eine Erhöhung der Anzahl
der Kommunen erfolgt, denen ein überörtlicher Zuzug zugestanden werden soll.
Auf diese Weise werden wir auch zukünftig nicht dafür sorgen können, dass sich
der SUR zu einer schlagkräftigen Regiopolregion Rostock entwickeln kann. Diese
Erkenntnis ist in jüngster Vergangenheit auch bei der Hansestadt Rostock
gereift, denn nur so kann die Einschätzung des Leiters Stadtplanung mit dem
Aufruf an das Umland interpretiert werden, zur Schaffung von Bauland
beizutragen.
Die Gemeinde Rövershagen fordert für den
Zeitraum 2016 – 2020 für alle Gemeinden des Stadt-Umland-Raumes die
Beschränkungen der Eigenbedarfsentwicklung, die im
Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern festgelegt sind,
auszusetzen, bis die Hansestadt Rostock in der Lage ist, die bestehende
Nachfrage nach Wohnraum in der Kernstadt selbst bedarfsgerecht zu decken, d.h.
auch bezahlbare Wohnbauflächen für junge Familien zur Verfügung zu stellen