Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, zum Entwurf zur Fortschreibung des Kapitels Wohnentwicklung im Stadt-Umland-Entwicklungsrahmen folgende Stellungnahme abzugeben:

1. Der vorliegende Entwurf wurde durch das Amt für Raumordnung in enger Abstimmung mit der Hansestadt Rostock und dem Landkreis Rostock erstellt und Anfang Juli dieses Jahres in der Lenkungsgruppe des Stadt-Umland-Raumes Rostock diskutiert. Ende des Jahres soll das Stadt-Umland-Forum abschließend darüber diskutieren und votieren.

Diese bisher gültige Vorgehensweise ist grundsätzlich zu überdenken:

Zum einen ist es nicht ausreichend, dass in einer ersten Stufe der durch das Amt für Raumordnung erarbeitete Entwurf mit der Hansestadt Rostock und dem Landkreis Rostock abgestimmt wird. Der Landkreis Rostock verfügt nicht über das Mandat der Gemeinden, deren Positionen zu vertreten.

Zum zweiten ist aus gleichen Gründen die Zusammensetzung der Lenkungsgruppe zu überdenken. Sie ist als ein Versuch gebildet worden, die Erarbeitung des Entwicklungsrahmens handhabbar zu machen. Aus Sicht der Gemeinden hat sich diese Form nicht bewährt, weil die kommunalen Positionen durchaus unterschiedlich sein können und nicht durch die subjektiven Auffassungen eines Mitarbeiters der Verwaltung vertreten werden können.

2. Zu den inhaltlichen Festlegungen erheben wir grundsätzliche Bedenken:

Grundsätzlich sollte gegen di9e Beschränkungen der Wohnbauflächenentwicklung im Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern vorgegangen werden, denn damit werden Unterschiede zwischen den Regionen geschaffen, die letztendlich zu Abwanderungen bis hin zur Gefährdung des sozialen Friedens führen können.

Im Entwurf zur Fortschreibung des Kapitels Wohnentwicklung im Stadt-Umland-Entwicklungsrahmen führt die Festschreibung der vorgesehenen Prioritäten zu einer Drei-Klassen-Hierarchie“ im SUR: die Hansestadt Rostock, die Gemeinden, die die Kriterien für einen „überörtlichen Zuzug“ erfüllen und die Gemeinden, denen nur die „Eigenentwicklung“ zugestanden wird.

Die für die Bestimmung der besonders geeigneten Ortslagen, die mindestens 10 Punkte erreichen müssen, um für einen „überörtlichen“ Zuzug geeignet zu sein, erfolgt nach zweifelhaften Kriterien. So ist es beispielsweise nicht nachvollziehbar, welche positive Bedeutung ein Autobahnanschluss für eine Wohnbebauung haben soll. Andererseits werden Sachverhalte wie das Vorhandensein von Wohnkomplexen für altersgerechtes betreutes Wohnen oder auch Altenpflegeheime völlig außer Acht gelassen.

Diese – teils fragwürdigen – Kriterien sind außerdem nicht ausreichend oder falsch gewertet. So ist beispielsweise bei Rövershagen nicht zur Kenntnis genommen worden, dass es sich um die einzige Kommune im Stadt-Umland-raum handelt, in der eine Schule mit gymnasialem Abschluss vorhanden ist. Weitere Beispiele lassen sich beliebig anfügen.

3. Der vorliegende Entwurf des Kapitels Wohnentwicklung im Stadt-Umland-Entwicklungsrahmen (SUR-ER) versucht, die Festlegungen der Periode 2011-2015 im wesentlichen fortzuschreiben und enthält nur wenige Korrekturen, obgleich längst eingestanden werden musste, dass die Regelungsversuche dieser Periode an der Realität vorbeigegangen sind, nicht zuletzt, weil als Grundlage der Erarbeitung Studien verwendet wurden, die falsche Trends prognostiziert haben. Es ist lediglich eine Erhöhung der Anzahl der Kommunen erfolgt, denen ein überörtlicher Zuzug zugestanden werden soll. Auf diese Weise werden wir auch zukünftig nicht dafür sorgen können, dass sich der SUR zu einer schlagkräftigen Regiopolregion Rostock entwickeln kann. Diese Erkenntnis ist in jüngster Vergangenheit auch bei der Hansestadt Rostock gereift, denn nur so kann die Einschätzung des Leiters Stadtplanung mit dem Aufruf an das Umland interpretiert werden, zur Schaffung von Bauland beizutragen.

Die Gemeinde Rövershagen fordert für den Zeitraum 2016 – 2020 für alle Gemeinden des Stadt-Umland-Raumes die Beschränkungen der Eigenbedarfsentwicklung, die im Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern festgelegt sind, auszusetzen, bis die Hansestadt Rostock in der Lage ist, die bestehende Nachfrage nach Wohnraum in der Kernstadt selbst bedarfsgerecht zu decken, d.h. auch bezahlbare Wohnbauflächen für junge Familien zur Verfügung zu stellen