Sitzung: 26.09.2016 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen lehnt im
Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB,
den Bauantrag auf Anbau einer Garage an ein vorhandenes Nebengebäude auf
dem Flurstück 12/2 der Flur 1 Gemarkung
Oberhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 Abs. 2 BauGB ab.
Begründung:
1. Nebenanlagen nach § 14 BauNVO sind Anlagen
die den Nutzungszweck des Grundstückes dienen und der Hauptnutzung
untergeordnet sind.
Bei der Größenordnung des beantragten Vorhabens
ist dies nicht mehr gegeben. Es handelt sich um eine eigenständige Hauptnutzung
in zweiter Bebauungsreihe, welche sich in den unbeplanten Außenbereich hinein
ausdehnt.
2. Das Vorhaben widerspricht den Darstellungen
des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rövershagen, der in diesem Bereich,
Fläche für Landwirtschaft ausweist.
3. Eine Zustimmung hätte zudem Vorbildwirkung,
die eine ungewollte ungeordnete Bebauung von Hauptnutzungen in zweiter
Bebauungsreihe in den unbeplanten Außenbereich hinein zur Folge hätte.