Sitzung: 21.09.2016 Amtsausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker
beschließt, folgende Stellungnahme zur Fortschreibung des Kapitels
Wohnentwicklung im Stadt-Umland-Entwicklungsrahmen (SUR-ER) für den Zeitraum
2016 – 2020 abzugeben:
Das Amt Rostocker Heide beteiligt sich zur
Unterstützung der drei betroffenen Gemeinden (Bentwisch, Mönchhagen,
Rövershagen) an der Anhörung zur Fortschreibung des Kapitels Wohnentwicklung im
Stadt-Umland-Entwicklungsrahmen (SUR-ER) und gibt zu bedenken
- Der vorliegende Entwurf
wurde durch das Amt für Raumordnung in enger Abstimmung mit der Hansestadt
Rostock und dem Landkreis Rostock erstellt und Anfang Juli dieses Jahres
in der Lenkungsgruppe des Stadt-Umland-Raumes Rostock diskutiert. Ende des
Jahres soll das Stadt-Umland-Forum abschließend darüber diskutieren und
votieren.
Diese bisher gültige
Vorgehensweise ist grundsätzlich zu überdenken:
·
Zum einen ist es nicht
ausreichend, dass in einer ersten Stufe der durch das Amt für Raumordnung
erarbeitete Entwurf mit der Hansestadt Rostock und dem Landkreis Rostock
abgestimmt wird. Der Landkreis Rostock verfügt nicht über das Mandat der
Gemeinden, deren Positionen zu vertreten.
·
Zum zweiten ist aus gleichen
Gründen die Zusammensetzung der Lenkungsgruppe zu überdenken. Sie ist als ein
Versuch gebildet worden, die Erarbeitung des Entwicklungsrahmens handhabbar zu
machen. Aus Sicht der Gemeinden hat sich diese Form nicht bewährt, weil die
kommunalen Positionen durchaus unterschiedlich sein können und nicht durch die
subjektiven Auffassungen eines Mitarbeiters der Verwaltung vertreten werden
können.
- Zu den inhaltlichen
Festlegungen erheben wir grundsätzliche Bedenken:
·
Grundsätzlich sollte gegen die
Beschränkungen der Wohnbauflächenentwicklung im Landesraumentwicklungsprogramm
Mecklenburg-Vorpommern vorgegangen werden, denn damit werden Unterschiede zwischen
den Regionen geschaffen, die letztendlich zu Abwanderungen bis hin zur
Gefährdung des sozialen Friedens führen können.
·
Im Entwurf zur Fortschreibung
des Kapitels Wohnentwicklung im Stadt-Umland-Entwicklungsrahmen führt die
Festschreibung der vorgesehenen Prioritäten zu einer „Drei-Klassen-Hierarchie“
im SUR: die Hansestadt Rostock, die Gemeinden, die die Kriterien für einen
„überörtlichen Zuzug“ erfüllen und die Gemeinden, denen nur die
„Eigenentwicklung“ zugestanden wird.
·
Die für die Bestimmung der
besonders geeigneten Ortslagen, die mindestens 10 Punkte erreichen müssen, um
für einen „überörtlichen“ Zuzug geeignet zu sein, erfolgt nach zweifelhaften
Kriterien. So ist es beispielsweise nicht nachvollziehbar, welche positive
Bedeutung ein Autobahnanschluss für eine Wohnbebauung haben soll. Andererseits
werden Sachverhalte wie das Vorhandensein von Wohnkomplexen für altersgerechtes
betreutes Wohnen oder auch Altenpflegeheime völlig außer Acht gelassen.
·
Diese – teil fragwürdigen –
Kriterien sind nicht ausreichend oder falsch gewertet. So fehlt beispielsweise
bei Bentwisch die Anerkennung der vorhandenen Apotheke, bei Rövershagen ist
nicht zur Kenntnis genommen worden, dass es sich um die einzige Kommune im
Stadt-Umland-Raum handelt, in der eine Schule mit gymnasialem Abschluss
vorhanden ist. Weitere Beispiele lassen sich beliebig anfügen.
- Der vorliegende Entwurf
des Kapitels Wohnentwicklung im Stadt-Umland-Entwicklungsrahmen (SUR-ER)
versucht, die Festlegungen der Periode 2011 – 2015 im wesentlichen
fortzuschreiben und enthält nur wenige Korrekturen, obgleich längst
eingestanden werden musste, dass die Regelungsversuche dieser Periode an
der Realität vorbeigegangen sind, nicht zuletzt, weil die als Grundlage
der Erarbeitung Studien verwendet wurden, die falsche Trends
prognostiziert haben. Es ist lediglich eine Erhöhung der Anzahl der
Kommunen erfolgt, denen ein überörtlicher Zuzug zugestanden werden soll.
Auf diese Weise werden wir auch zukünftig nicht dafür sorgen können, dass
sich der SUR zu einer schlagkräftigen Regiopolregion Rostock entwickeln
kann. Diese Erkenntnis ist in jüngster Vergangenheit auch bei der
Hansestadt Rostock gereift, denn nur so kann die Einschätzung des Leiters
Stadtplanung mit dem Aufruf an das Umland interpretiert werden, zur
Schaffung von Bauland beizutragen.
Das Amt Rostocker Heide
fordert für den Zeitraum 2016 – 2020 für alle Gemeinden des Stadt-Umland-Raumes
die Beschränkungen der Eigenbedarfsentwicklung, die im
Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern festgelegt sind,
auszusetzen, bis die Hansestadt Rostock in der Lage ist, die bestehende
Nachfrage nach Wohnraum in der Kernstadt selbst bedarfsgerecht zu decken, d.h.
auch bezahlbare Wohnbauflächen für junge Familien zur Verfügung zu stellen.