Sitzung: 15.09.2016 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss 1:
Die
Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, dass die über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 1.864,57 € als unabweisbar anerkannt
werden.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12
davon anwesend: 9
Zustimmung: 9
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
und
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung Bentwisch stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss am
13.07.2016 geprüften Jahresabschluss der
Gemeinde Bentwisch zum 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme von 25.400.670,74
€ fest. Die Gemeindevertretung Bentwisch
ermächtigt die Verwaltung, den ausgewiesenen und festgestellten
Jahresüberschuss in Höhe von 1.105.092,99 € wie folgt zu verbuchen:
- Vortrag auf neue Rechnung gem. § 17 Abs. 1
GemHVO-Doppik: 803.519,24
€
- Bildung einer zweckgebundenen
Ergebnisrücklage
gem. §
18 Abs. 3 GemHVO-Doppik zur Deckung des Aufwandes
für
die Aufstellung des B-Planes Nr. 20 Gewerbegebiet
und
die Aufstellung des B-Planes Nr. 21 Wohngebiet
301.573,75
€
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12
davon anwesend: 9
Zustimmung: 9
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
und
Beschluss 3:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch entlastet den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2012.