Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss 1:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, dass die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 1.864,57 € als unabweisbar anerkannt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:          12

davon anwesend:                                          9

Zustimmung:                                                    9

Ablehnung:                                                       0

Enthaltung:                                                       0

 

und

 

Beschluss 2:

Die Gemeindevertretung Bentwisch  stellt den vom Rechnungsprüfungsausschuss am 13.07.2016  geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Bentwisch zum 31.12.2012 mit einer Bilanzsumme von 25.400.670,74 €  fest. Die Gemeindevertretung Bentwisch ermächtigt die Verwaltung, den ausgewiesenen und festgestellten Jahresüberschuss in Höhe von 1.105.092,99 € wie folgt zu verbuchen:

- Vortrag auf neue Rechnung gem. § 17 Abs. 1 GemHVO-Doppik:                          803.519,24 €

- Bildung einer zweckgebundenen Ergebnisrücklage

  gem. § 18 Abs. 3 GemHVO-Doppik zur Deckung des Aufwandes

   für die Aufstellung des B-Planes Nr. 20 Gewerbegebiet

   und die Aufstellung des B-Planes Nr. 21 Wohngebiet                                                301.573,75 €

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:          12

davon anwesend:                                          9

Zustimmung:                                                    9

Ablehnung:                                                       0

Enthaltung:                                                       0

 

und

 

Beschluss 3:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch  entlastet den Bürgermeister für das Haushaltsjahr 2012.