Sitzung: 15.09.2016 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 der Gemeinde Bentwisch gem. § 48 KV M-V lt.
Anlage.
- Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Bentwisch für das Haushaltsjahr 2016
Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.09.2016 und mit Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen.
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
|
gegenüber bisher EUR |
erhöht um EUR |
vermindert um EUR |
nunmehr auf EUR |
1.im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf der
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf der Saldo
der ordentlichen Erträge und Aufwendungen
auf |
5.670.400 5.952.000 -281.600 |
188.800 167.900 20.900 |
0 0 0 |
5.859.200 6.119.900 -260.700 |
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge
auf der
Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen auf der Saldo
der außerordentlichen Erträge und
Aufwendungen auf |
0 0 0 |
3.400 0 3.400 |
0 0 0 |
3.400 0 3.400 |
c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der
Rücklagen auf die Einstellung in Rücklagen auf die Entnahmen aus Rücklagen auf das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen
auf |
-281.600 0 281.600 0 |
24.300 0 110.200 134.500 |
0 0 134.500 134.500 |
-257.000 0 257.300 0 |
2.im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf die
ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo
der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
5.249.900 5.174.300 75.600
|
188.800 173.300 15.5000 |
0 0 0 |
5.438.700 5.347.600 91.100 |
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen
Auszahlungen auf der Saldo
der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
0 0 0 |
3.400 0 3.400 |
0 0 0 |
3.400 0 3.400 |
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo
der Ein- und Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf |
779.600 1.227.600 -448.000 |
187.100 558.000 -370.9000 |
0 0 0 |
966.700 1.785.600 -818.9000 |
d) die Einzahlungen auf Finanzierungstätigkeit auf die
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo
der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. |
405.100 32.700 372.400 |
352.000 0 352.000 |
0 0 0 |
757.100 32.700 724.400 |
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§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4 Kredite zur Sicherung der
Zahlungsfähigkeit
Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden von 516.500 € auf 535.470 € festgesetzt..
§ 5 Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Flächen von bisher 250 v. H. auf 250 v. H.
(Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke von bisher 300 v. H. auf 300 v. H.
(Grundsteuer B)
2.
Gewerbesteuer auf von bisher 300 v. H. auf 300 v. H.
§ 6 Wertgrenzen und Investitionen
Die Wertgrenzen für die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen werden auf 410 € netto festgesetzt.
§ 7 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan
Die Gesamtzahl der im Nachtragsstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt bisher 3,375 Vollzeitäquivalente (VzÄ) und nunmehr 3,375 Vollzeitäquivalente (VzÄ)..
§ 8 Eigenkapital
bisher nunmehr
EUR EUR
Der Stand des
Eigenkapitals zum 31.12. des 20.6131.672 € 21.934.565 €
Haushaltvorvorjahres betrug - vorläufig
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitales zum 31.12.
des Haushaltsvorjahres beträgt – vorläufig 20.530.475 € 21.851.365 €
und zum 31.12. des Haushaltsjahres 2016 20.248.872 € 21.594.065 €
§ 9 Unechte Deckungsfähigkeit
1.Mehrerträge aus den öffentlich-rechtlichen Mitteln und privatrechtlichen Leistungsentgelten in den einzelnen Teilhaushalten berechtigen zu Mehraufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen in diesen Teilhaushalten.
Das Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen für öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Leistungsentgelte zugunsten der Auszahlungsermächtigungen für Sach- und Dienstleistungen.
2.Mehreinzahlungen im Investitionsbereich eines Teilhaushaltes berechtigen zu Mehrauszahlungen im selben Investitionsbereich des Teilhaushaltes.
3.Mehrerträge in den einzelnen Teilhaushalten mit Ausnahme der für interne Leistungsverrechnungen berechtigen zu Mehraufwendungen bei Aufwendungen in diesen Teilhaushalten mit Ausnahme der Personalaufwendungen, Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen. Das Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen in diesen Teilhaushalten zugunsten der Auszahlungsermächtigungen mit Ausnahme der Personalauszahlungen.
4.Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten berechtigen zu Mehraufwendungen für Abschreibungen innerhalb eines Produktes.
§ 10 Echte Deckungsfähigkeit
1.Die Aufwandsermächtigungen für Umlagen sind vorrangig untereinander sowie für Aufwendungen der Regelkostenanteile zur Betreuung der Kinder und Schüler deckungsfähig. Das Gleiche gilt für die Auszahlungsermächtigungen.
2.Die Aufwandsermächtigungen für Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen sind in allen Teilhaushalten untereinander, aber nicht mit anderen Aufwandspositionen deckungsfähig.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am ………… erteilt.
Gelbensande, den 15.09.2016
Susanne Strübing
Bürgermeisterin