Sitzung: 04.08.2016 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss 1:
Die Gemeindevertretung Bentwisch hebt den
Beschluss VZD/377/959/2015 vom 17.12.2015 mit folgendem Wortlaut
„Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt
den im Entwurf vorliegenden Gebietsänderungsvertrag mit der Gemeinde Klein
Kussewitz zum 01.07.2016 in seinem jetzigen Wortlaut mit folgenden Anlagen:
- Investitionen
- maßgebende Gründe des öffentlichen Wohls
Die Bürgermeisterin und der erste
Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen und Herr
Rechtsanwalt Kretschmer wird beauftragt, den Gebietsänderungsvertrag mit
sämtlichen Anlagen der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen“
auf.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Anzahl der GV: 12
davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 9
Nein-Stimmen: 0
Stimmenthaltungen:
0
Beschluss2:
Die Gemeinde Bentwisch hebt den Beschluss
VZD/397/974/2016/GBE vom 04.02.2016:
Beschluss 1 vom 04.02.2016
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
dass alle anfallenden Kosten, die im Zusammenhang mit dem
Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Bentwisch und der Gemeinde Klein
Kussewitz entstehen, die Gemeinde Bentwisch trägt.
Das Amt Rostocker Heide wird gebeten,
Verhandlungsführer zu sein.
Der sich aus den Verhandlungen ergebende
Ausgleichszahlungsbetrag an das Amt Carbäk ist per gesonderten Beschluss durch
die Gemeindevertretung Bentwisch zu entscheiden.
und
Beschluss 2 vom 04.02.2016
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
den Beschluss VZD/377/959/2015/GBE vom 17.12.2015 zum Gebietsänderungsvertrag
zwischen der Gemeinde Bentwisch und der Gemeinde Klein Kussewitz aufrecht zu
erhalten.“
auf.