Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss 1:

Die Gemeindevertretung Bentwisch hebt den Beschluss VZD/377/959/2015 vom 17.12.2015 mit folgendem Wortlaut

 

„Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den im Entwurf vorliegenden Gebietsänderungsvertrag mit der Gemeinde Klein Kussewitz zum 01.07.2016 in seinem jetzigen Wortlaut mit folgenden Anlagen:

-       Investitionen

-       maßgebende Gründe des öffentlichen Wohls

 

Die Bürgermeisterin und der erste Stellvertreter werden bevollmächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen und Herr Rechtsanwalt Kretschmer wird beauftragt, den Gebietsänderungsvertrag mit sämtlichen Anlagen der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen“

 

auf.

 

 

Abstimmungsergebnis:

gesetzliche Anzahl der GV:                        12

davon anwesend:                                            9

Ja-Stimmen:                                                       9

Nein-Stimmen:                                                 0

Stimmenthaltungen:                                      0

 

 

Beschluss2:

Die Gemeinde Bentwisch hebt den Beschluss VZD/397/974/2016/GBE vom 04.02.2016:

 

Beschluss 1 vom 04.02.2016

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, dass alle anfallenden Kosten, die im Zusammenhang mit dem Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Bentwisch und der Gemeinde Klein Kussewitz entstehen, die Gemeinde Bentwisch trägt.

Das Amt Rostocker Heide wird gebeten, Verhandlungsführer zu sein.

Der sich aus den Verhandlungen ergebende Ausgleichszahlungsbetrag an das Amt Carbäk ist per gesonderten Beschluss durch die Gemeindevertretung Bentwisch zu entscheiden.

 

und

 

Beschluss 2 vom 04.02.2016

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, den Beschluss VZD/377/959/2015/GBE vom 17.12.2015 zum Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Bentwisch und der Gemeinde Klein Kussewitz aufrecht zu erhalten.“

 

auf.