Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt der Befestigung vor dem Grundstück in der Straße Am Berg 5, durch den Grundstückseigentümer zuzustimmen. Der Aufbau der zu pflasternden Fläche über die gesamte Grundstücksbreite von ca. 43 m und einer Tiefe von ca. 2,60 – 3,00 m, ab der Straßenkante, ist wie folgt zu gestalten: 40 cm Betonrecycling, 5 cm Kies und 8 cm graues Verbundpflaster (11 x 22 x 8 cm). Die vorhandenen Bäume sind mit Pflanzringen bzw. Betonborden (Durchmesser ca. 1 m) zu umbauen. Die gepflasterte Fläche wird über das Grundstück des Antragstellers entwässert. Der Gemeinde entstehen durch die Befestigung keine Kosten. Sollte sich die Gemeinde Bentwisch dazu entscheiden in diesem Bereich einen eigenen Gehweg zu bauen, muss die gepflasterte Fläche durch den Grundstückseigentümer, zu seinen eigenen Lasten, zurück gebaut und der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden. Vor Beginn der Bauarbeiten, ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem Antragsteller und der Gemeinde Bentwisch abzuschließen, in welcher alle benannten Parameter festgehalten werden. Ein Sondernutzugsrecht für die zu befestigende Fläche durch den Antragsteller, wird durch die Gemeinde Bentwisch erteilt.