Sitzung: 04.08.2016 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt der Befestigung vor dem
Grundstück in der Straße Am Berg 5, durch den Grundstückseigentümer
zuzustimmen. Der Aufbau der zu pflasternden Fläche über die gesamte
Grundstücksbreite von ca. 43 m und einer Tiefe von ca. 2,60 – 3,00 m, ab der
Straßenkante, ist wie folgt zu gestalten: 40 cm Betonrecycling, 5 cm Kies und 8
cm graues Verbundpflaster (11 x 22 x 8 cm). Die vorhandenen Bäume sind mit
Pflanzringen bzw. Betonborden (Durchmesser ca. 1 m) zu umbauen. Die
gepflasterte Fläche wird über das Grundstück des Antragstellers entwässert. Der
Gemeinde entstehen durch die Befestigung keine Kosten. Sollte sich die Gemeinde
Bentwisch dazu entscheiden in diesem Bereich einen eigenen Gehweg zu bauen,
muss die gepflasterte Fläche durch den Grundstückseigentümer, zu seinen eigenen
Lasten, zurück gebaut und der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden.
Vor Beginn der Bauarbeiten, ist eine schriftliche Vereinbarung mit dem
Antragsteller und der Gemeinde Bentwisch abzuschließen, in welcher alle
benannten Parameter festgehalten werden. Ein Sondernutzugsrecht für die zu
befestigende Fläche durch den Antragsteller, wird durch die Gemeinde Bentwisch
erteilt.