Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den folgenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Harmstorf:

 

1.

Der Entwurf der Satzung über die Klarstellung und  Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Harmstorf der Gemeinde Bentwisch und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.

Zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit soll nach § 34 Abs. 6 Satz 1 i.V.m.
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung durchgeführt werden. Bei der ortsüblichen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung ist darauf hinzuweisen, dass während dieser Auslegungsfrist von jedermann Stellungnahmen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden können, dass Stellungnahmen, die nicht innerhalb dieser Frist abgegeben werden, bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung auf Normenkontrolle unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

3.

Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Satzung berührt werden kann, sind nach § 34 Abs. 6 Satz 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen zum Entwurf einzuholen (§ 4a Abs. 2 BauGB).

 

4.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.