Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch fasst den folgenden Beschluss über die Billigung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 22 „Birkenweg“ der Gemeinde Bentwisch:

 

 

1.

Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 22 „Birkenweg“, für das Gebiet zwischen dem Bebauungsplangebiet Nr. 5, dem Birkenweg und dem Friedhof der Gemeinde Bentwisch und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die sich wesentlich unterscheidenden Lösungen, die für die Neugestaltung des Gebiets in Betracht kommen, durchgeführt werden.

Durch Bereithaltung des Vorentwurfs zu jedermanns Einsicht, soll über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und die entsprechende Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden.

 

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die sich wesentlich unterscheidenden Lösungen, die für die Neugestaltung des Gebiets in Betracht kommen frühzeitig unterrichtet werden.

Durch Bereithaltung des Vorentwurfs zu jedermanns Einsicht, soll über die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und die entsprechende Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden.

 

 

 

3.

Zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind diese nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig von der Planungsabsicht zu unterrichten, um Stellungnahme zu bitten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

4.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.