Sitzung: 04.08.2016 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch fasst den
folgenden Beschluss über die Billigung des Vorentwurfs zum Bebauungsplan Nr. 22
„Birkenweg“ der Gemeinde Bentwisch:
1. |
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan Nr. 22
„Birkenweg“, für das Gebiet zwischen dem Bebauungsplangebiet Nr. 5, dem
Birkenweg und dem Friedhof der Gemeinde Bentwisch und die Begründung dazu
werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
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2. |
Die frühzeitige
Unterrichtung der Öffentlichkeit soll gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die
allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die sich wesentlich
unterscheidenden Lösungen, die für die Neugestaltung des Gebiets in Betracht
kommen, durchgeführt werden. Durch
Bereithaltung des Vorentwurfs zu jedermanns Einsicht, soll über die
voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und die entsprechende
Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden. Gemäß § 3 Abs. 1
BauGB soll die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der
Planung und die sich wesentlich unterscheidenden Lösungen, die für die
Neugestaltung des Gebiets in Betracht kommen frühzeitig unterrichtet werden. Durch Bereithaltung des Vorentwurfs zu jedermanns Einsicht, soll über
die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und die
entsprechende Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben werden. |
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3. |
Zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
sind diese nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 4a Abs. 2 BauGB gleichzeitig von der
Planungsabsicht zu unterrichten, um Stellungnahme zu bitten und zur Äußerung
auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der
Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. |
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4. |
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. |