Sitzung: 25.07.2016 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
1. Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt dem
2. Antrag auf Erweiterung der Satzung der Gemeinde Rövershagen über die
Festlegung der Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile für den Bereich
Rostocker Straße/Graal-Müritzer-Straße/Köhlerstrat (IBS), konkret für das
Grundstück Gemarkung Rövershagen, Flur 1 Flurstücke 10/16 und 10/18 wie folgt
zu:
Für die Schaffung von Baurecht für das
Vorhabengrundstück reicht die Erweiterung der bestehenden Satzung nicht aus.
Zur Umsetzung der genannten Ziele ist die
Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.
Die Gemeinde wird das Bauleitplanverfahren
durchführen, wenn alle damit in Zusammenhang stehenden Kosten durch den
Antragsteller getragen werden.
Die städtebaulichen Planungsleistungen ist an
die TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. KG aus Rostock direkt durch den
Antragsteller zu beauftragen.
Gleiches gilt für weiterführende Gutachter- und
Vermessungsleistungen, die mit der Bauleitplanung in Zusammenhang stehen.
Baugrundstücke sind in einer Größe von
mindestens 750 m² zu bilden. Erschließungsanlagen werden von der Gemeinde nicht
übernommen.
und
2. Beschluss:
Da bereits ein gleichlautender Antrag für die
an das Grundstück der Antragsteller angrenzenden Flurstücke 10/17 und 10/19 der
Flur 1 Gemarkung Rövershagen vorliegt, empfiehlt die Gemeinde Rövershagen
weiterhin, dass für beide Grundstücke nur ein Bauleitplanverfahren durchgeführt
wird.
Damit wird im Sinne der geordneten städtebaulichen Entwicklung nur ein Bebauungsplan aufgestellt, der insgesamt die Interessen beider Antragssteller berücksichtigt.
Beide Antragsteller sowie die TÜV Nord
Umweltschutz GmbH & Co. KG ist über diese Verfahrensweise zu unterrichten.
Allen Parteien ist bewusst, dass sich aus der
Zustimmung der Gemeinde zur Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht ableiten
lässt, dass das Planungsziel erreicht wird.
Die Gemeinde behält sich vor, das Verfahren
frühzeitig zu beenden, wenn abzusehen ist, dass das Planungsziel nicht erreicht
wird.