Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

1. Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt dem 2. Antrag auf Erweiterung der Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Festlegung der Grenzen für im Zusammenhang bebaute Ortsteile für den Bereich Rostocker Straße/Graal-Müritzer-Straße/Köhlerstrat (IBS), konkret für das Grundstück Gemarkung Rövershagen, Flur 1 Flurstücke 10/16 und 10/18 wie folgt zu:

Für die Schaffung von Baurecht für das Vorhabengrundstück reicht die Erweiterung der bestehenden Satzung nicht aus.

Zur Umsetzung der genannten Ziele ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig.

Die Gemeinde wird das Bauleitplanverfahren durchführen, wenn alle damit in Zusammenhang stehenden Kosten durch den Antragsteller getragen werden.

Die städtebaulichen Planungsleistungen ist an die TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. KG aus Rostock direkt durch den Antragsteller zu beauftragen.

Gleiches gilt für weiterführende Gutachter- und Vermessungsleistungen, die mit der Bauleitplanung in Zusammenhang stehen.

Baugrundstücke sind in einer Größe von mindestens 750 m² zu bilden. Erschließungsanlagen werden von der Gemeinde nicht übernommen.

 

und

 

2. Beschluss:

Da bereits ein gleichlautender Antrag für die an das Grundstück der Antragsteller angrenzenden Flurstücke 10/17 und 10/19 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen vorliegt, empfiehlt die Gemeinde Rövershagen weiterhin, dass für beide Grundstücke nur ein Bauleitplanverfahren durchgeführt wird.

Damit wird im Sinne der geordneten städtebaulichen Entwicklung nur ein Bebauungsplan aufgestellt, der insgesamt die Interessen beider Antragssteller berücksichtigt.

Beide Antragsteller sowie die TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. KG ist über diese Verfahrensweise zu unterrichten.

Allen Parteien ist bewusst, dass sich aus der Zustimmung der Gemeinde zur Aufstellung eines Bebauungsplanes nicht ableiten lässt, dass das Planungsziel erreicht wird.

Die Gemeinde behält sich vor, das Verfahren frühzeitig zu beenden, wenn abzusehen ist, dass das Planungsziel nicht erreicht wird.