Sitzung: 25.07.2016 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeinde Rövershagen beschließt den Beschluss vom 25.01.2016
VZD/380/840/2015/GRÖ über die Aufstellung einer Gebührensatzung für die Nutzung
der Sporthalle in Rövershagen wird teilweise aufzuheben.
Die Gemeindevertretung beschließt den Beschluss 2 zu ändern. Das Wort
„Gebührensatzung“ wird durch „Gebührenordnung“ ersetzt. Somit lautet der
Beschluss wie folgt:
„Die Gemeindevertretung
Rövershagen beschließt folgende Gebührenordnung für die Nutzung der Sporthalle:
Kaltmiete = 20,00 €/Stunde und Betriebskosten = 16,00 €/Stunde.
Die Betriebskosten und
die Kaltmiete, die durch die Nutzung der Sporthalle von auswärtigen
Interessenten entstehen, beträgt 36,00 €/Stunde und werden ab sofort in vollem
Umfang durch die Nutzer getragen.
Ortsansässige
gemeinnützige Vereine und die Freiwillige Feuerwehr Rövershagen zahlen nur die
Betriebskosten in Höhe von 16,00 €/Stunde, die Kaltmiete wird durch Gemeinde
Rövershagen getragen.
Der Sportverein SV „47“
Rövershagen zahlt die Betriebskosten in Höhe von 16€/Stunde ab 01.01.2017.
Entsprechende Nutzungsvereinbarungen sind abzuschließen.“