Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeinde Rövershagen beschließt den Beschluss vom 25.01.2016 VZD/380/840/2015/GRÖ über die Aufstellung einer Gebührensatzung für die Nutzung der Sporthalle in Rövershagen wird teilweise aufzuheben.

Die Gemeindevertretung beschließt den Beschluss 2 zu ändern. Das Wort „Gebührensatzung“ wird durch „Gebührenordnung“ ersetzt. Somit lautet der Beschluss wie folgt:

 

„Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt folgende Gebührenordnung für die Nutzung der Sporthalle: Kaltmiete = 20,00 €/Stunde und Betriebskosten = 16,00 €/Stunde.

 

Die Betriebskosten und die Kaltmiete, die durch die Nutzung der Sporthalle von auswärtigen Interessenten entstehen, beträgt 36,00 €/Stunde und werden ab sofort in vollem Umfang durch die Nutzer getragen.

 

Ortsansässige gemeinnützige Vereine und die Freiwillige Feuerwehr Rövershagen zahlen nur die Betriebskosten in Höhe von 16,00 €/Stunde, die Kaltmiete wird durch Gemeinde Rövershagen getragen.

 

Der Sportverein SV „47“ Rövershagen zahlt die Betriebskosten in Höhe von 16€/Stunde ab 01.01.2017. Entsprechende Nutzungsvereinbarungen sind abzuschließen.“