Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, der Voranfrage: Ist die Errichtung eines Bungalows als Einliegerwohnung auf dem Flurstück 59/1 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen zulässig? aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zu.