Sitzung: 25.07.2016 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt im
Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde,
der Voranfrage: Ist die Errichtung eines Bungalows als Einliegerwohnung auf dem
Flurstück 59/1 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen zulässig? aus
bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zu.