Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussg:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen fasst den folgenden Aufstellungs- Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:

 

1.

Der Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Mönchhagen für das Gewerbegebiet

„An der Postsäule“ soll geändert werden. Im Rahmen der 1. Änderung des Bebauungsplans werden folgende Planungsziele angestrebt:

- Vergrößerung der überbaubaren Grundstücksfläche

- Erhöhung des Maßes der baulichen Nutzung

- Verzicht auf die offene Bauweise

 

2.

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 4, wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

3.

Der Entwurf des Bebauungsplans ist nach §§ 13a Abs. 2 Nr.1 und 13

 Abs. 2 Nr. 2 in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

4.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich

durch die Planung berührt werden kann, sind nach §§ 13a Abs. 2 Nr. 1 und 13 Abs. 2  Nr. 3 in Anwendung des § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Gleichzeitig sind sie von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.