Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen lehnt den Antrag auf Verschiebung des im B-Plan Nr. 2 Wulfshäger Straße Nord festgesetzten Pflanzstreifens auf das Flurstück 65 der Flur 1 Gemarkung Blankenhagen zur Errichtung eines Carports nach § 31 BauGB in Verbindung mit § 67 (3) LBauO M-V ab. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind einzuhalten.