Sitzung: 11.07.2016 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen lehnt den
Antrag auf Verschiebung des im B-Plan Nr. 2 Wulfshäger Straße Nord
festgesetzten Pflanzstreifens auf das Flurstück 65 der Flur 1 Gemarkung
Blankenhagen zur Errichtung eines Carports nach § 31 BauGB in Verbindung mit §
67 (3) LBauO M-V ab. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes sind einzuhalten.