Sitzung: 11.07.2016 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt dem
Antrag auf Zulässigkeit der Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) gem. § 19
Abs. 4 Satz 2 BauNVO für den gewerblichen Teilbereich des B-Planes 3.1 „Am
Dorfpark“, Flurstück 61/30 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen aus
bauplanungsrechtlicher Sicht zur Errichtung einer Tankstelle mit Shopgebäude
als zweites auf dem Grundstück geplanten Bauvorhaben bis zu einer GRZ von 0,8
nach § 31 BauGB mit folgenden Auflagen zu:
- der Ausgleich für die
Mehrversiegelung ist durch einen Fachplaner zu ermitteln und auf noch
konkret mit der Gemeinde abzustimmende Flächen zu erbringen und
- eine ordnungsgemäße
Ableitung des Oberflächen- sowie des Schmutzwassers ist im
Bauantragsverfahren nachzuweisen.
Die Gemeinde bindet diese Zustimmung an die Realisierung von zwei gewerblichen voneinander unabhängigen Bauvorhaben auf dem o.g. Grundstück, da ansonsten eine Überschreitung der GRZ bei einer Einzelbebauung nicht zum Tragen kommt.