Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt dem Antrag auf Zulässigkeit der Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) gem. § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO für den gewerblichen Teilbereich des B-Planes 3.1 „Am Dorfpark“, Flurstück 61/30 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht zur Errichtung einer Tankstelle mit Shopgebäude als zweites auf dem Grundstück geplanten Bauvorhaben bis zu einer GRZ von 0,8 nach § 31 BauGB mit folgenden Auflagen zu:

  1. der Ausgleich für die Mehrversiegelung ist durch einen Fachplaner zu ermitteln und auf noch konkret mit der Gemeinde abzustimmende Flächen zu erbringen und
  2. eine ordnungsgemäße Ableitung des Oberflächen- sowie des Schmutzwassers ist im Bauantragsverfahren nachzuweisen.

Die Gemeinde bindet diese Zustimmung an die Realisierung von zwei gewerblichen voneinander unabhängigen Bauvorhaben auf dem o.g. Grundstück, da ansonsten eine Überschreitung der GRZ bei einer Einzelbebauung nicht zum Tragen kommt.