Sitzung: 23.06.2016 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt
1. für die Aufstellung des B-Planes Nr. 20 Gewerbegebiet westlich der Ortsumgehung und nördlich des
Hanse-Centers mit einer Fläche von 43 ha (30 ha Baugebietsfläche zzgl.13 ha
Kompensationsfläche)im Regelverfahren mit integrierter Umweltprüfung
a)
die Beauftragung der städtebaulichen Planungsleistungen
für die Leistungsphase 1 – Vorentwurf an die Bürogemeinschaft für Stadt- und
Dorfplanung, bsd, Herr Böhm aus Rostock in Höhe von brutto 49.000,00 €
b)
die Beauftragung der Grünordnungsplanung für die
Leistungsphasen 1 und 2 Planungsgrundlagen gem. Vorentwurf B-Plan an das Büro
Lämmel Landschaftsarchitektur aus Rostock in Höhe von 21.000,00 €
c)
die Vermessungsleistungen an das Vermessungsbüro Hansch & Bernau aus
Rostock für die Entwurfsvermessung in Höhe von 10.055,50 €
und
2. für die Aufstellung des B-Plan Nr. 21 Wohngebiet westlich der L182/Stralsunder
Straße und nördlich des Hotels „AN der Hasenheide“ im Regelverfahren mit
integrierter Umweltprüfung. Flächengröße 5,4 ha, davon 2,2 ha Grünfläche
a)
die Beauftragung der städtebaulichen Planungsleistungen
für die Leistungsphase 1 – Vorentwurf an die Bürogemeinschaft für Stadt- und
Dorfplanung, bsd, Herr Böhm aus Rostock in Höhe von brutto 14.900,00 €
b)
die Beauftragung der Grünordnungsplanung für die
Leistungsphasen 1 und 2 Planungsgrundlagen gem. Vorentwurf B-Plan an das Büro
Lämmel Landschaftsarchitektur aus Rostock in Höhe von 6.900,00 €
c)
die Beauftragung der Vermessungsleistungen an das
Vermessungsbüro Hansch & Bernau aus Rostock die Entwurfsvermessung in Höhe
von 3.272,50 €
d)
die Beauftragung der Lärmimmissionsprognose an die TÜV
Nord Umweltschutz GmbH & Co. KG aus
Rostock in Höhe von 5.105,10 €.
Für die Maßnahmen B-Plan Nr. 20 Gewerbegebiet
und B-Plan Nr. 21 Wohngebiet stehen im Produktkonto 01.51100.5625500/7625500 im
Haushaltsjahr 2016 keine Mittel zur Verfügung.
Insgesamt werden für beide Maßnahmen 301.573,75
€ benötigt, davon in
2016: 110.233,10
€
2017: 124.800,00
€
2018: 66.540,65 €.
Zur Deckung des Gesamtaufwandes in Höhe von
301.573,75 € wird aus dem Jahresüberschuss 2012 gem. § 18 Abs. 3 GemHVO-Doppik
im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses 2012 eine zweckgebundene
Ergebnisrücklage gebildet.
Die Auszahlungen der entsprechenden
Jahresscheiben werden in den zu erarbeitenden Nachtragshaushalt 2016 sowie in
die Haushalte 2017 und 2018 eingearbeitet. Sie schmälern den Saldo der
laufenden Ein- und Auszahlungen sowie den Bestand der liquiden Mittel.
Die Bürgermeisterin und Ihr Stellvertreter
werden bevollmächtigt, nach Beschlussfassung zur Sicherung der finanziellen
Mittel, die Aufträge auszulösen.