Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt

1. für die Aufstellung des B-Planes Nr. 20 Gewerbegebiet westlich der Ortsumgehung und nördlich des Hanse-Centers mit einer Fläche von 43 ha (30 ha Baugebietsfläche zzgl.13 ha Kompensationsfläche)im Regelverfahren mit integrierter Umweltprüfung

a)      die Beauftragung der städtebaulichen Planungsleistungen für die Leistungsphase 1 – Vorentwurf an die Bürogemeinschaft für Stadt- und Dorfplanung, bsd, Herr Böhm aus Rostock in Höhe von brutto 49.000,00 €

b)      die Beauftragung der Grünordnungsplanung für die Leistungsphasen 1 und 2 Planungsgrundlagen gem. Vorentwurf B-Plan an das Büro Lämmel Landschaftsarchitektur aus Rostock in Höhe von 21.000,00 €

c)       die Vermessungsleistungen an  das Vermessungsbüro Hansch & Bernau aus Rostock für die Entwurfsvermessung in Höhe von 10.055,50 €

 

und

 

2. für die Aufstellung des B-Plan Nr. 21 Wohngebiet westlich der L182/Stralsunder Straße und nördlich des Hotels „AN der Hasenheide“ im Regelverfahren mit integrierter Umweltprüfung. Flächengröße 5,4 ha, davon 2,2 ha Grünfläche

a)      die Beauftragung der städtebaulichen Planungsleistungen für die Leistungsphase 1 – Vorentwurf an die Bürogemeinschaft für Stadt- und Dorfplanung, bsd, Herr Böhm aus Rostock in Höhe von brutto 14.900,00 €

b)      die Beauftragung der Grünordnungsplanung für die Leistungsphasen 1 und 2 Planungsgrundlagen gem. Vorentwurf B-Plan an das Büro Lämmel Landschaftsarchitektur aus Rostock in Höhe von 6.900,00 €

c)       die Beauftragung der Vermessungsleistungen an das Vermessungsbüro Hansch & Bernau aus Rostock die Entwurfsvermessung in Höhe von 3.272,50 €

d)      die Beauftragung der Lärmimmissionsprognose an die TÜV Nord Umweltschutz GmbH & Co. KG  aus Rostock in Höhe von 5.105,10 €.

 

Für die Maßnahmen B-Plan Nr. 20 Gewerbegebiet und B-Plan Nr. 21 Wohngebiet stehen im Produktkonto 01.51100.5625500/7625500 im Haushaltsjahr 2016 keine Mittel zur Verfügung.

Insgesamt werden für beide Maßnahmen 301.573,75 € benötigt, davon in

2016:                     110.233,10 €

2017:                     124.800,00 €

2018:                       66.540,65 €.

Zur Deckung des Gesamtaufwandes in Höhe von 301.573,75 € wird aus dem Jahresüberschuss 2012 gem. § 18 Abs. 3 GemHVO-Doppik im Rahmen der Feststellung des Jahresabschlusses 2012 eine zweckgebundene Ergebnisrücklage gebildet.

Die Auszahlungen der entsprechenden Jahresscheiben werden in den zu erarbeitenden Nachtragshaushalt 2016 sowie in die Haushalte 2017 und 2018 eingearbeitet. Sie schmälern den Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen sowie den Bestand der liquiden Mittel. 

 

Die Bürgermeisterin und Ihr Stellvertreter werden bevollmächtigt, nach Beschlussfassung zur Sicherung der finanziellen Mittel, die Aufträge auszulösen.