Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den folgenden Aufstellungsbeschluss zur Ergänzung der Innenbereichssatzung für die Ortslage Harmstorf zur Abrundung des südöstlichen und südwestlichen Teilbereichs des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Harmstorf:

 

 

1.

Für den Ortsteil Harmstorf der Gemeinde Bentwisch soll eine Ergänzungssatzung (Innenbereichssatzung) gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellt werden.

 

Es werden folgende Ziele angestrebt:

 

 

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Zur Abrundung der Ortslage sollen einzelne Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung) einbezogen werden. Die Grenze des Geltungsbereiches soll weiterhin an den aktuellen Bebauungsbestand angepasst werden.

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Um die mit der Satzung ermöglichten Eingriffe angemessenen auszugleichen, sollen entsprechende Maßnahmen gemäß § 9 Abs. 1a BauGB festgesetzt werden. 

Die Aktualisierung der Kartengrundlage der bereits bestehenden Innenbereichssatzung und des Bebauungsplans.

 

 

Gemäß § 34 Abs. 6 BauGB sind für die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung (Innenbereichssatzung) die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2 entsprechend anzuwenden.

 

2.

Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.