Sitzung: 23.06.2016 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den
folgenden Aufstellungsbeschluss zur Ergänzung der Innenbereichssatzung für die
Ortslage Harmstorf zur Abrundung des südöstlichen und südwestlichen
Teilbereichs des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Harmstorf:
1. |
Für den Ortsteil Harmstorf der Gemeinde Bentwisch soll eine
Ergänzungssatzung (Innenbereichssatzung) gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
aufgestellt werden. |
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Es werden folgende Ziele
angestrebt: |
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Zur Abrundung der Ortslage sollen einzelne Außenbereichsflächen in den
im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung)
einbezogen werden. Die Grenze des Geltungsbereiches soll weiterhin an den
aktuellen Bebauungsbestand angepasst werden. |
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Um die mit der Satzung
ermöglichten Eingriffe angemessenen auszugleichen, sollen entsprechende
Maßnahmen gemäß § 9 Abs. 1a BauGB festgesetzt werden. Die Aktualisierung der
Kartengrundlage der bereits bestehenden Innenbereichssatzung und des
Bebauungsplans. |
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Gemäß
§ 34 Abs. 6 BauGB sind für die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung
(Innenbereichssatzung) die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligung nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 sowie Satz 2
entsprechend anzuwenden. |
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2. |
Dieser
Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. |
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