Sitzung: 23.06.2016 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt für
den Bereich der Brachfläche zwischen dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes
Nr. 5 und dem Friedhof Bentwisch einen Bebauungsplan aufzustellen –
Aufstellungsbeschluss -
1. |
Für die Ortslage Bentwisch soll der
qualifizierte Bebauungsplan Nr. 22 „Birkenweg“ im Regelverfahren aufgestellt
werden. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 43/63 der Flur 1 Gemarkung
Bentwisch und wird begrenzt - im Nord-Westen durch eine Grünfläche - nord-östlich durch den Bebauungsplan Nr. 5 - süd-östlich durch das gewachsene Dorfgebiet und teilweise
Gartenflächen aus dem Geltungsbereich des Planes Nr.
5 und - süd-westlich durch den Friedhof |
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Es werden folgende Ziele angestrebt: |
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Die brachliegende Fläche in einem Umfang von
ca. 0,7 ha soll einer Nutzung für Wohnwecke zugeführt werden. |
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Die Verkehrserschließung soll über den Birkenweg erfolgen, |
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Die fußläufige Anbindung zum Friedhof von dem Birkenweg aus soll
erhalten und planungsrechtlich gesichert werden, |
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in der Umweltprüfung sind die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs.
6 Nr. 7 und § 1a BauGB hinsichtlich ihrer voraussichtlich erheblichen
Umweltauswirkungen zu ermitteln. Dabei sind insbesondere die Belange hinsichtlich der
Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das
Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische
Vielfalt (Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz) zu berücksichtigen. |
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2. |
Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und sich wesentlich
unterscheidende Lösungen für die Neugestaltung des Gebiets in Betracht kommen
und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sollen durch Bereithaltung
des Vorentwurfs zu jedermanns Einsicht mit entsprechender Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung durchgeführt werden. |
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4. |
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. |
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