Sitzung: 23.06.2016 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt den Antrag auf Befreiung von den
Festsetzungen des B-Plane Nr. 5 der Gemeinde Bentwisch hinsichtlich der
Überschreitung der zulässigen Zaunhöhe durch einen Gabionenzaun von zul. 1,00 m
auf 1,80 m auf der noch zu erwerbenden Teilfläche des Flurstückes 43/92
angrenzend an das Flurstück 43/74 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch nach § 31
BauGB zu.
Die Erhöhung auf 1,80 m berührt nicht die Grundzüge der Planung, die
Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen
und öffentlichen Belangen vereinbar.