Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Plane Nr. 5 der Gemeinde Bentwisch hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Zaunhöhe durch einen Gabionenzaun von zul. 1,00 m auf 1,80 m auf der noch zu erwerbenden Teilfläche des Flurstückes 43/92 angrenzend an das Flurstück 43/74 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch nach § 31 BauGB zu.

Die Erhöhung auf 1,80 m berührt nicht die Grundzüge der Planung, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen und öffentlichen Belangen vereinbar.