Sitzung: 23.06.2016 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den B-Plan Nr. 17 „Sportanlage mit
Feuerwehrkampfbahn“ nordöstlich des Sportplatzgeländes und westlich des
Wohngebietes „Hasenheide“:
1. Der
Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 17 „Sportanlage mit
Feuerwehrkampfbahn“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text
(Teil B), und die Begründung mit dem Umweltbericht dazu, werden in der
vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Die
Entwürfe des Plans und der Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen
Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
3. Die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch
die Planung berührt werden kann, sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Gleichzeitig sind sie von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.