Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den B-Plan Nr. 17 „Sportanlage mit Feuerwehrkampfbahn“ nordöstlich des Sportplatzgeländes und westlich des Wohngebietes „Hasenheide“:

 

1.            Der Entwurf des einfachen Bebauungsplans Nr. 17 „Sportanlage mit Feuerwehrkampfbahn“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), und die Begründung mit dem Umweltbericht dazu, werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.            Die Entwürfe des Plans und der Begründung sowie die wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3.            Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Gleichzeitig sind sie von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.