Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt dem Antrag auf nachträgliche Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 8 „Im Wiesengrund“ hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen GRZ von 0,45 auf 0,51 durch Außenanlagen wie Terrassen, Wege sowie 3 befestigte Stellplatzflächen und deren Zufahrt auf dem Flurstück 7/83 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen als Einzelfallentscheidung gem. § 31 BauGB in Verbindung mit § 19 (4) BauNVO als geringfügigen Überschreitung der GRZ über das Maß von 0,45 hinaus zu.

Die Zustimmung wird erteilt, da durch die vorhandenen Versiegelung der Terrassenfläche in aufgeständerter Holzkonstruktion nur geringfügige Auswirkungen auf die natürliche Funktion des Bodens verbunden sind.

 

Bei Errichtung des geplanten Carports auf den jetzt vorhandenen Stellplätzen, ist die Dachentwässerung in das öffentliche RW-Netz einzubinden.