Sitzung: 27.06.2016 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt dem
Antrag auf nachträgliche Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 8 „Im
Wiesengrund“ hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen GRZ von 0,45 auf
0,51 durch Außenanlagen wie Terrassen, Wege sowie 3 befestigte
Stellplatzflächen und deren Zufahrt auf dem Flurstück 7/83 der Flur 1 Gemarkung
Rövershagen als Einzelfallentscheidung gem. § 31 BauGB in Verbindung mit § 19
(4) BauNVO als geringfügigen Überschreitung der GRZ über das Maß von 0,45
hinaus zu.
Die Zustimmung wird erteilt, da durch die
vorhandenen Versiegelung der Terrassenfläche in aufgeständerter
Holzkonstruktion nur geringfügige Auswirkungen auf die natürliche Funktion des
Bodens verbunden sind.
Bei Errichtung des geplanten Carports auf den jetzt vorhandenen Stellplätzen, ist die Dachentwässerung in das öffentliche RW-Netz einzubinden.