Sitzung: 13.06.2016 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt,
den Antrag
zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB
für die Flurstücke 70/5 und 70/6 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen unter
folgender Maßgabe zuzustimmen:
- Der Geltungsbereich der aufzustellenden Satzung
beginnt im Oberdorf, westlich der
Bahnstrecke Rostock Stralsund, unter Einschluss der Grundstücke Oberdorf 1
- 2 und endet an der südlichen Grenze des Geltungsbereiches des B-Planes
Nr. 4.
- Die Gemeinde ist von
allen Kosten, die im Zusammenhang mit dem Aufstellungsverfahren entstehen,
frei zu halten. Dies betrifft u.a. die Kosten der städtebaulichen
Planungsleistungen sowie
- weitere Kosten die sich
ggf. aus dem Aufstellungsverfahren ableiten, wie Gutachten.
- Die Gemeinde weist darauf
hin, dass aus der Zustimmung der Gemeinde zur Aufstellung der Satzung nicht abzuleiten ist, dass das
Satzungsziel erreicht wird, die Flurstücke 70/5 und 70/6 der Flur 2
Gemarkung Mönchhagen in den Innenbereich einzubeziehen.
- Die Löschwassersicherung ist durch den Antragsteller für den Geltungsbereich der Klarstellungssatzung sicherzustellen.
- Die Aufstellung der Satzung darf die Belange des Flächennutzungsplanes der Gemeinde in der zurzeit gültigen Fassung nicht berühren.