Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, den Antrag zur Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB für die Flurstücke 70/5 und 70/6 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen unter folgender Maßgabe zuzustimmen:

  • Der Geltungsbereich der aufzustellenden Satzung beginnt im Oberdorf,  westlich der Bahnstrecke Rostock Stralsund, unter Einschluss der Grundstücke Oberdorf 1 - 2 und endet an der südlichen Grenze des Geltungsbereiches des B-Planes Nr. 4.
  • Die Gemeinde ist von allen Kosten, die im Zusammenhang mit dem Aufstellungsverfahren entstehen, frei zu halten. Dies betrifft u.a. die Kosten der städtebaulichen Planungsleistungen sowie
  • weitere Kosten die sich ggf. aus dem Aufstellungsverfahren ableiten, wie Gutachten.
  • Die Gemeinde weist darauf hin, dass aus der Zustimmung der Gemeinde zur Aufstellung der  Satzung nicht abzuleiten ist, dass das Satzungsziel erreicht wird, die Flurstücke 70/5 und 70/6 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen in den Innenbereich einzubeziehen.
  • Die Löschwassersicherung ist durch den Antragsteller für den Geltungsbereich der Klarstellungssatzung sicherzustellen.
  • Die Aufstellung der Satzung darf die Belange des Flächennutzungsplanes der Gemeinde in der zurzeit gültigen Fassung nicht berühren.