Sitzung: 09.06.2016 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt den folgenden
Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 5
„Photovoltaikanlage Gelbensande“ der Gemeinde Gelbensande:
Der Geltungsbereich des
Bebauungsplan Nr. 5 „Photovoltaikanlage Gelbensande“ umfasst das
Flurstück 33/6 der Flur 1, der Gemarkung Gelbensande und wird durch:
- im Süden und Osten durch
das Flurstück 33/7 (Wald) der Flur 1 der Gemarkung Gelbensande
- im Norden durch die
Flurstücke 33/7 und 34/2 (Graaler Landweg) der Flur 1 der Gemarkung
Gelbensande
- im Westen durch das
Flurstück 3/2 (Weg) der Flur 2 der Gemarkung Gelbensande
begrenzt
Planungsziel bildet die Schaffung
der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung und zum Betrieb einer
Freiflächen- Photovoltaikanlage zur Erzeugung und Einspeisung von Solarstrom in
das öffentliche Netz.
Für das nach § 11 BauNVO als
Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ im Bebauungsplan
festzusetzende Areal gilt die Errichtung und der Betrieb von baulichen Anlagen
zur Stromerzeugung aus Solarenergie als aufgeständertes System inkl.
zugehöriger Nebenanlagen als zulässig.
Die Gemeindevertretung
Gelbensande billigt den Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 5
„Photovoltaikanlage Gelbensande“ und dessen Begründung.
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch die öffentliche Auslegung des
Vorentwurfs des Bebauungsplanes und dessen Begründung durchzuführen.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden,
sind nach § 4 Abs. 1 BauGB durch Zusendung des Vorentwurfs mit der Bitte um
Stellungnahme zu beteiligen.
Zeitpunkt, Ort und Dauer der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind ortsüblich bekannt zu machen
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich öffentlich bekannt zu machen.