Sitzung: 13.06.2016 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt
den folgenden Aufstellungs-, Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur Ergänzung
der bestehenden Innenbereichssatzung für die Ortslage Häschendorf unter der
Voraussetzung, dass die Ergänzung der Satzung
die Belange des Flächennutzungsplanes der Gemeinde in der zurzeit
gültigen Fassung nicht berührt:
1. |
Für das
östliche Randgebiet des Ortsteils Häschendorf, im Süden der Gemeinde
Mönchhagen soll eine Ergänzungssatzung (Innenbereichssatzung) gemäß § 34 Abs.
4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufgestellt werden. |
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Es werden
folgende Ziele angestrebt: |
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Einbeziehung
einzelner Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil nach
§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung). |
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Um die mit der Satzung ermöglichten Eingriffe
angemessenen auszugleichen, sollen entsprechende Maßnahmen gemäß § 9 Abs. 1a
BauGB festgesetzt werden. |
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2. |
Der Entwurf der Satzung über die Ergänzung des östlichen Teilbereichs
des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Häschendorf der Gemeinde Mönchhagen
und die Begründung dazu werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
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3. |
Zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit soll nach § 34 Abs. 6
Satz 1 i.V.m. |
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4. |
Von den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren
Aufgabenbereich durch die Satzung berührt werden kann, sind nach § 34 Abs. 6
Satz 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen zum
Entwurf einzuholen (§ 4a Abs. 2 BauGB). |
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5. |
Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. |