Sitzung: 13.06.2016 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt dem
Antrag auf Zulässigkeit der Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) gem. § 19
Abs. 4 Satz 2 BauNVO für den Teilbereich des B-Planes 3.1 „Am Dorfpark“,
Flurstück 61/30 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen aus bauplanungsrechtlicher
Sicht
1. für den beantragten Neubau eines Neuwagendiscounts
mit Waschbox und Stellplatz für 2 Seecontainer von 0,6 auf 0,8 nicht
zu und
2. für die Errichtung einer Jet-Tankstelle
mit Shopgebäude bis zu einer GRZ von 0,8 nach § 31 BauGB mit folgende Auflagen zu:
1. der Ausgleich für die Mehrversiegelung ist durch einen Fachplaner zu
ermitteln und auf noch konkret mit der Gemeinde abzustimmende Flächen zu
erbringen
2. eine ordnungsgemäße Ableitung des Oberflächen- sowie des
Schmutzwassers ist im Bauantragsverfahren nachzuweisen und
3.Die im Bebauungsplan festgesetzten flächenbezogenen
Schallleistungspegel nachts von 45 bzw. 50 db sind nachweislich einzuhalten.
Die Gemeinde bindet diese Zustimmung an die Realisierung beider beantragten Projekte, da ansonsten eine Überschreitung der GRZ bei einer Einzelbebauung nicht zum Tragen kommt.