Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt dem Antrag auf Zulässigkeit der Überschreitung der Grundflächenzahl (GRZ) gem. § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO für den Teilbereich des B-Planes 3.1 „Am Dorfpark“, Flurstück 61/30 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht

1. für den beantragten Neubau eines Neuwagendiscounts mit Waschbox und Stellplatz für 2 Seecontainer von 0,6 auf 0,8 nicht zu und

2. für die Errichtung einer Jet-Tankstelle mit Shopgebäude bis zu einer GRZ von 0,8 nach § 31 BauGB mit folgende Auflagen zu:

1. der Ausgleich für die Mehrversiegelung ist durch einen Fachplaner zu ermitteln und auf noch konkret mit der Gemeinde abzustimmende Flächen zu erbringen

2. eine ordnungsgemäße Ableitung des Oberflächen- sowie des Schmutzwassers ist im Bauantragsverfahren nachzuweisen und

3.Die im Bebauungsplan festgesetzten flächenbezogenen Schallleistungspegel nachts von 45 bzw. 50 db sind nachweislich einzuhalten.

Die Gemeinde bindet diese Zustimmung an die Realisierung beider beantragten Projekte, da ansonsten eine Überschreitung der GRZ bei einer Einzelbebauung nicht zum Tragen kommt.