Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 8, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die Voranfrage: Ist der Neubau eines 2-geschossigen Einfamilienhauses mit Walmdach und Doppelgarage auf dem Flurstück 53/1 der Flur 1 Gemarkung Blankenhagen zulässig? aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 Abs. 1 BauGB ab.

Das Vorhaben fügt sich mit dem Wohnhaus hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung (2-geschossig mit Walmdach) nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Die Gemeinde stellt das gemeindliche Einvernehmen für ein eingeschossiges  Wohngebäude mit ausgebauten Dachgeschoss  sowie der beantragten Doppelgarage in Aussicht.