Sitzung: 06.06.2016 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 0, Nein: 8, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen lehnt im
Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB,
die Voranfrage: Ist der Neubau eines 2-geschossigen Einfamilienhauses mit
Walmdach und Doppelgarage auf dem Flurstück 53/1 der Flur 1 Gemarkung
Blankenhagen zulässig? aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 Abs. 1 BauGB
ab.
Das Vorhaben fügt sich mit dem Wohnhaus
hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung (2-geschossig mit Walmdach) nicht
in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Gemeinde stellt das gemeindliche
Einvernehmen für ein eingeschossiges
Wohngebäude mit ausgebauten Dachgeschoss
sowie der beantragten Doppelgarage in Aussicht.