Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

 

Vereinbarung

 

 

zwischen

 

der Gemeinde Mönchhagen

über das Amt Rostocker Heide, Eichenallee 20, 18182 Gelbensande

vertreten durch den Bürgermeister Herrn Karl-Friedrich Peters

 

                                                                                              - im Folgenden Gemeinde genannt -

und 

 

Herrn Rainer Bauer, Wilsener Weg 11, 18198 Kritzmow,

 

                                                                                             - im Folgenden Herr Bauer genannt -

 

 

zur Sicherung und Wiederherstellung der Straße im Ortsteil Häschendorf der Gemeinde Mönchhagen ab der Abzweigung zum Gutshaus bis zum Baufeld (Privatstraße)

 

Präambel

Die Gemeindevertretung hat mit Beschluss Nr.: VBE/172/150/2015/GMÖ vom 21.09.2015 dem Antrag von Herrn Bauer zugestimmt, die bestehende Innenbereichssatzung um die Flurstücke 19/1, 19/2, 19/3 und 19/4 der Flur 1 Gemarkung Häschendorf zu erweitern. Eine Voraussetzung für die Erweiterung der Innenbereichssatzung ist es, dass vor dem Aufstellungsbeschluss der Gemeinde, zwischen Herrn Bauer und der Gemeinde eine Vereinbarung mit dem Inhalt geschlossen wird, dass jeweils vor Baubeginn und nach Fertigstellung des letzten Wohngebäudes auf den o.a. Flurstücken durch Herrn Bauer ein Beweissicherungsgutachten für den Zustand der Gemeindestraße ab „Hauptstraße“, Abzweig zum Gutshaus, Flurstück 15/1 der Flur 1 Gemarkung Häschendorf bis zum Baufeld (Privatstraße) beauftragt und  der Gemeinde vorgelegt wird. Des Weiteren regelt die Vereinbarung die baulichen Parameter für die Befestigung der Straße ab den o.g. Flurstücken in Richtung des Gutshauses sowie den Verpflichtungen von Herrn Bauer.

 

§ 1

Vereinbarungsgegenstand

-              Herr Bauer legt der Gemeinde Mönchhagen, vor Baubeginn des ersten Hochbaus, zur Vereinfachung des Verfahrens vor Verkauf der Baugrundstücke, wenn die Erweiterung/Ergänzung der Innenbereichssatzung zum Erfolg führt, ein Beweissicherungsgutachten über den Zustand der gemeindeeigenen Straße, ab dem Abzweig (von der Hauptstraße) in Richtung Gutshaus bis zum Baufeld (Privatstraße), welche sich auf den Flurstücken 13/2 und 15/1 der Flur 1 Gemarkung Häschendorf befindet, vor.

                Die Nutzung des weiterführenden Weges ist für Baufahrzeuge im Rahmen der Hochbaumaßnahmen auf der Erweiterungsfläche nicht gestattet.

                Falls die Nutzung unumgänglich ist, ist dies der Gemeinde anzuzeigen und vor Nutzung des Weges der Zustand zu dokumentieren.

                Herr Bauer ist für die Beseitigung eventuell verursachter Schäden auf diesem Straßenbereich dann ebenfalls verantwortlich.

 

-              Das Amt Rostocker Heide nimmt unabhängig von dem Beweissicherungsgutachten eine Begutachtung der o.g. Straße vor und dokumentiert vorhandenen Straßenschäden vor Baubeginn und nach Abschluss der Bebauung der Erweiterungsfläche der Innenbereichssatzung.

 

-              Herr Bauer legt nach Fertigstellung der Baumaßnahmen auf den Erweiterungsflächen ein Beweissicherungsgutachten über den Zustand der benannten Straße vor.

 

-              Herr Bauer verpflichtet sich, die benannten Straßenbereiche  wieder in den Zustand oder besser zu versetzen, wie vor Baubeginn vorgefunden und dokumentiert wurde sowie zur Befestigung der  bereits vorhandenen Straße ab den o.g. Flurstücken in Richtung des Gutshauses. Sämtliche hierdurch entstehenden Kosten werden durch Herrn Bauer getragen.

 

-              Der Gemeinde Mönchhagen sowie Dritten dürfen keine Kosten, welche im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung stehen, entstehen.

 

§ 2

Bauliche Parameter für den Bau der Straße

-              Ausführung der Straßenoberfläche, Pflaster 8x10x20 cm in der Farbe Grau

-              Unterbau der Straße 15/15

-              ab Straßenmitte der Stichstraße (FS 18/11) in westliche Richtung 14 Meter bei

                5,50 Meter Breite innerhalb der gemeindlichen Grundstücksgrenzen

(Wendehammer für Müllfahrzeuge)

-              ab Straßenmitte der Stichstraße (FS 18/11) in östliche Richtung 44,50 Meter

                bei 5,00 Meter Breite innerhalb der gemeindlichen Grundstücksgrenzen

-              beidseitig der Straße Tiefbord

-              Quergefälle der Straße in südliche Richtung 2,5 %

-              südlich der Straße über die gesamte Länge (ohne die Grundstückszufahrten)

                eine Sickermulde, Maße ca. 0,50 m Tiefe x 1,00 m Breite

-              die Frist für Mängelansprüche beträgt gemäß VOB 4 Jahre

 

Alle Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer rechtlichen Wirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

 

 

 

Mönchhagen,                                                                                                                          ,

Ort, Datum                                                                                                        Ort, Datum

 

 

 

 

 


Peters, Karl-Friedrich                     Baltrusch, Britta                               Bauer, Rainer

Bürgermeister Mönchhagen          1. stellv. Bürgermeisterin       

 

 

 

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, der Vereinbarung wie dargestellt zuzustimmen.