Sitzung: 09.05.2016 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Vereinbarung
zwischen
der Gemeinde Mönchhagen
über das Amt Rostocker Heide,
Eichenallee 20, 18182 Gelbensande
vertreten durch den Bürgermeister
Herrn Karl-Friedrich Peters
-
im Folgenden Gemeinde genannt -
und
Herrn Rainer Bauer, Wilsener Weg 11,
18198 Kritzmow,
- im Folgenden Herr Bauer genannt -
zur Sicherung und Wiederherstellung der Straße im Ortsteil Häschendorf
der Gemeinde Mönchhagen ab der Abzweigung zum Gutshaus bis zum Baufeld
(Privatstraße)
Präambel
Die
Gemeindevertretung hat mit Beschluss Nr.: VBE/172/150/2015/GMÖ vom 21.09.2015
dem Antrag von Herrn Bauer zugestimmt, die bestehende Innenbereichssatzung um
die Flurstücke 19/1, 19/2, 19/3 und 19/4 der Flur 1 Gemarkung Häschendorf zu
erweitern. Eine Voraussetzung für die Erweiterung der Innenbereichssatzung ist
es, dass vor dem Aufstellungsbeschluss der Gemeinde, zwischen Herrn Bauer und
der Gemeinde eine Vereinbarung mit dem Inhalt geschlossen wird, dass jeweils
vor Baubeginn und nach Fertigstellung des letzten Wohngebäudes auf den o.a.
Flurstücken durch Herrn Bauer ein Beweissicherungsgutachten für den Zustand der
Gemeindestraße ab „Hauptstraße“, Abzweig zum Gutshaus, Flurstück 15/1 der Flur
1 Gemarkung Häschendorf bis zum Baufeld (Privatstraße) beauftragt und der Gemeinde vorgelegt wird. Des Weiteren
regelt die Vereinbarung die baulichen Parameter für die Befestigung der Straße
ab den o.g. Flurstücken in Richtung des Gutshauses sowie den Verpflichtungen
von Herrn Bauer.
§ 1
Vereinbarungsgegenstand
- Herr Bauer legt der Gemeinde Mönchhagen, vor Baubeginn des
ersten Hochbaus, zur Vereinfachung des Verfahrens vor Verkauf der Baugrundstücke,
wenn die Erweiterung/Ergänzung der Innenbereichssatzung zum Erfolg führt, ein
Beweissicherungsgutachten über den Zustand der gemeindeeigenen Straße, ab dem
Abzweig (von der Hauptstraße) in Richtung Gutshaus bis zum Baufeld (Privatstraße), welche sich auf den
Flurstücken 13/2 und 15/1 der Flur 1 Gemarkung Häschendorf befindet, vor.
Die Nutzung des weiterführenden Weges ist für Baufahrzeuge im
Rahmen der Hochbaumaßnahmen auf der Erweiterungsfläche nicht gestattet.
Falls
die Nutzung unumgänglich ist, ist dies der Gemeinde anzuzeigen und vor Nutzung
des Weges der Zustand zu dokumentieren.
Herr
Bauer ist für die Beseitigung eventuell verursachter Schäden auf diesem
Straßenbereich dann ebenfalls verantwortlich.
- Das
Amt Rostocker Heide nimmt unabhängig von dem Beweissicherungsgutachten eine
Begutachtung der o.g. Straße vor und dokumentiert vorhandenen Straßenschäden
vor Baubeginn und nach Abschluss der Bebauung der Erweiterungsfläche der
Innenbereichssatzung.
- Herr
Bauer legt nach Fertigstellung der Baumaßnahmen auf den Erweiterungsflächen ein
Beweissicherungsgutachten über den Zustand der benannten Straße vor.
- Herr
Bauer verpflichtet sich, die benannten Straßenbereiche wieder in den Zustand oder besser zu
versetzen, wie vor Baubeginn vorgefunden und dokumentiert wurde sowie zur
Befestigung der bereits vorhandenen
Straße ab den o.g. Flurstücken in Richtung des Gutshauses. Sämtliche hierdurch
entstehenden Kosten werden durch Herrn Bauer getragen.
- Der
Gemeinde Mönchhagen sowie Dritten dürfen keine Kosten, welche im Zusammenhang
mit dieser Vereinbarung stehen, entstehen.
§ 2
Bauliche Parameter für
den Bau der Straße
- Ausführung der Straßenoberfläche,
Pflaster 8x10x20 cm in der Farbe Grau
- Unterbau der Straße 15/15
- ab Straßenmitte der Stichstraße
(FS 18/11) in westliche Richtung 14 Meter bei
5,50 Meter Breite innerhalb der
gemeindlichen Grundstücksgrenzen
(Wendehammer für Müllfahrzeuge)
- ab Straßenmitte der Stichstraße
(FS 18/11) in östliche Richtung 44,50 Meter
bei 5,00 Meter Breite innerhalb
der gemeindlichen Grundstücksgrenzen
- beidseitig der Straße Tiefbord
- Quergefälle der Straße in südliche
Richtung 2,5 %
- südlich der Straße über die
gesamte Länge (ohne die Grundstückszufahrten)
eine Sickermulde, Maße ca. 0,50
m Tiefe x 1,00 m Breite
- die Frist für Mängelansprüche
beträgt gemäß VOB 4 Jahre
Alle
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer
rechtlichen Wirksamkeit der Schriftform, dies gilt auch für die Aufhebung
dieses Schriftformerfordernisses.
Mönchhagen, ,
Ort, Datum Ort,
Datum
Peters, Karl-Friedrich
Baltrusch, Britta Bauer, Rainer
Bürgermeister Mönchhagen
1. stellv. Bürgermeisterin
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, der Vereinbarung wie dargestellt zuzustimmen.