Sitzung: 28.04.2016 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
dem Antrag auf Änderung/Erweiterung der bestehenden Innenbereichssatzung für
die Ortslage Harmstorf mit dem Ziel der Einbeziehung des Grundstückes,
Flurstück 6/25 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf sowie Teilflächen der Flurstücke
22/29 und 22/30 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf bis zu einer Bebauungstiefe,
entsprechend dem Geltungsbereich des B-Planes Nr. 10 (siehe Anlage) in den
Geltungsbereich der Satzung zum Zwecke der Bebauung mit einem Eigenheim
zuzustimmen.
Im Zusammenhang mit dieser Änderung/Ergänzung
ist die Grenze der Innenbereichssatzung an die aktuelle Bebauungssituation in der
Ortslage Harmstorf anzupassen ohne weitere Außenbereichsflächen einzubeziehen.
Durch den Antragsteller ist ein
leistungsfähiges Stadtplanungsbüros mit der Änderung/Erweiterung der
Innenbereichssatzung direkt zu beauftragen.
Die Gemeinde Bentwisch wird den
Aufstellungsbeschluss fassen, die Antragssteller bzw. Bevorteilten eine
Erklärung vorgelegt wird, dass durch sie
- die Kostenübernahme der städtebaulichen Planungsleistungen und weiterer
sich aus dem Verfahren zur Änderung/Ergänzung der Satzung ergebender
Leistungen, wie Gutachten etc. durch Direktbeauftragung erfolgt und
- im Rahmen der zu beantragenden Zufahrt für das Grundstück 6/25 der Flur 1
Gemarkung Hamrstorf gem. § 26 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Straßen- und
Wegegesetz M-V (Sondernutzung), die Herstellung der Zufahrt über die Grünfläche
zwischen Vorhabengrundstück und Fahrbahn zu seinen Lasten fachgerecht
ausgeführt wird. Die Zufahrt ist zu beantragen.
- Im Rahmen des Änderungsverfahrens der Innenbereichssatzung geklärt wird,
ob zur Erschließung der Grundstücke 22/29 und 22/30 die Änderung des B-Planes
Nr. 10 notwendig wird, der im Erschließungsbereich eine öffentliche Grünfläche
mit Pflanzgebot festsetzt.
- Falls ja, sind die Kosten des Änderungsverfahrens ebenfalls durch die
bevorteilten Eigentümer der Flurstücke 22/29 und 22/30 der Flur 1 Gemarkung
Harmstorf zu tragen.
Aus diesem Beschluss der Gemeinde Bentwisch und
dem Einleiten des Verfahrens zur Änderung/Ergänzung der bestehenden
Innenbereichssatzung für die Ortslage Harmstorf, können keine Ansprüche auf das
Erreichen des angestrebten Ziels zur Schaffung von Baurecht für die
vorgenannten Flurstücke abgeleitet werden.