Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage:

Ist die Errichtung eines Anbaus an das Wohnhaus (Nutzung als Hobbyraum, Windfang und Abstellraum) auf dem Flurstück 65/1 der Flur 1 Gemarkung Häschendorf möglich, wenn  dabei die Baugrenze überschritten wird?

aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB und damit der Überschreitung der Baugrenze mit einer Teilfläche des Nebengebäudes zu.