Sitzung: 25.04.2016 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt dem
Antrag auf Befreiung der R&S Unternehmergesellschaft von den Festsetzungen des B-Planes 1.2/4
„Swager sin Grund“ hinsichtlich der Art der Nutzung wie folgt zu:
Der Betreibung einer mobilen Einheit der
„BratwurstPiraten“ (Verkaufsanhänger) mit einer Größe unter 10 m² auf einer
Teilfläche der Flurstücke153/56 und 153/54 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen
(zwischen Laderampe Penny und dem Gebäude Kaufhaus Stolz) wird befristet vom 01.05.2016 – 30.09.2016 nach §
31 BauGB in Verbindung mit § 67 LBauO M-V zugestimmt.
Die Gemeindevertretung bestätigt damit die
Entscheidung der Bürgermeisterin, dass der Befreiungsbescheid durch die
Verwaltung bereits nach der Bauausschusssitzung erlassen werden konnte.
und
Im Rahmen des laufenden Verfahrens zur B-Planänderung 1.2/4 „Swager sin Grund“ sind im Bereich Sondergebietsfläche Zweckbestimmung Einkaufszentrum diese Art der Nutzungen zuzulassen.