Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt dem Antrag auf Befreiung der R&S Unternehmergesellschaft  von den Festsetzungen des B-Planes 1.2/4 „Swager sin Grund“ hinsichtlich der Art der Nutzung wie folgt zu:

Der Betreibung einer mobilen Einheit der „BratwurstPiraten“ (Verkaufsanhänger) mit einer Größe unter 10 m² auf einer Teilfläche der Flurstücke153/56 und 153/54 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen (zwischen Laderampe Penny und dem Gebäude Kaufhaus Stolz) wird  befristet vom 01.05.2016 – 30.09.2016 nach § 31 BauGB in Verbindung mit § 67 LBauO M-V zugestimmt.

Die Gemeindevertretung bestätigt damit die Entscheidung der Bürgermeisterin, dass der Befreiungsbescheid durch die Verwaltung bereits nach der Bauausschusssitzung erlassen werden konnte.

 

und

 

Im Rahmen des laufenden Verfahrens zur B-Planänderung 1.2/4 „Swager sin Grund“ sind im Bereich Sondergebietsfläche Zweckbestimmung Einkaufszentrum diese Art der Nutzungen zuzulassen.