Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 2 "Wulfshäger Straße Nord" hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen GRZ von 0,3 auf 0,56 auf dem Flurstück 57/12 der Flur 1 Gemarkung Blankenhagen zu.

 

Unter Beachtung des § 19 BauNVO, lässt der B-Plan die die Überschreitung der GRZ um 50 % zu.

Die tatsächlich beantragte Überschreitung der GRZ reduziert sich damit auf 0,11, dies entspricht

30,8 m².

Für die geplante Errichtung des Carports ist deshalb keine Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes notwendig, da die zulässige GRZ von 0,45 nicht überschritten wird.

Nach § 19 BauNVO kann bei Überschreitungen mit geringfügigen Auswirkungen auf die natürliche Funktion des Bodens im Einzelfall von den festgesetzten Grenzen abgesehen werden. Die Fahrspur hat durch die Befestigung durch Rasengittersteine nur eine geringe Auswirkung auf die natürliche Funktion des Bodens.

Die Gemeinde stimmt deshalb der Überschreitung der GRZ durch die Fahrspuren zum Carport auf Grund der Ausführung mit Rasengittersteinen zu.

Das Vorhabengrundstück ist mit einer Doppelhaushälfte bebaut. Außer dem geplanten Carport und der Mülltonnenüberdachung gibt es keine weiteren Nebenanlagen.

Die Gemeinde stimmt ebenfalls der Überschreitung der GRZ durch einen Schuppen zu, da eine Ablehnung auf Grund der Überschreitung der GRZ zu einer nach § 31 BauGB offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde.

 

Der Antragsteller ist hinsichtlich des gewählten Standortes für Carport und Schuppen auf die Einhaltung des B-Planes, insbesondere auf den 2,50 m breiten Pflanzstreifen an der hinteren Grundstücksgrenze hinzuweisen.