Sitzung: 25.04.2016 Gemeindevertretung Blankenhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Blankenhagen stimmt dem
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes Nr. 2 "Wulfshäger
Straße Nord" hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen GRZ von 0,3
auf 0,56 auf dem Flurstück 57/12 der Flur 1 Gemarkung Blankenhagen zu.
Unter Beachtung des § 19 BauNVO, lässt der
B-Plan die die Überschreitung der GRZ um 50 % zu.
Die tatsächlich beantragte Überschreitung der
GRZ reduziert sich damit auf 0,11, dies entspricht
30,8 m².
Für die geplante Errichtung des Carports ist
deshalb keine Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes notwendig, da die
zulässige GRZ von 0,45 nicht überschritten wird.
Nach § 19 BauNVO kann bei Überschreitungen mit
geringfügigen Auswirkungen auf die natürliche Funktion des Bodens im Einzelfall
von den festgesetzten Grenzen abgesehen werden. Die Fahrspur hat durch
die Befestigung durch Rasengittersteine nur eine geringe Auswirkung auf die
natürliche Funktion des Bodens.
Die Gemeinde stimmt deshalb der Überschreitung
der GRZ durch die Fahrspuren zum Carport auf Grund der Ausführung mit
Rasengittersteinen zu.
Das Vorhabengrundstück ist mit einer
Doppelhaushälfte bebaut. Außer dem geplanten Carport und der
Mülltonnenüberdachung gibt es keine weiteren Nebenanlagen.
Die Gemeinde stimmt ebenfalls der
Überschreitung der GRZ durch einen Schuppen zu, da eine Ablehnung auf Grund der
Überschreitung der GRZ zu einer nach § 31 BauGB offenbar nicht beabsichtigten
Härte führen würde.
Der Antragsteller ist hinsichtlich des gewählten Standortes für Carport und Schuppen auf die Einhaltung des B-Planes, insbesondere auf den 2,50 m breiten Pflanzstreifen an der hinteren Grundstücksgrenze hinzuweisen.