Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Plane Nr. 5 der Gemeinde Bentwisch hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Zaunhöhe von zul. 1,00 m auf 1,40 m und der gewählten Ausführung der Grundstückseinfriedung als Doppelstabmattenzaun auf dem Flurstück 43/58 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch

- jeweils an den seitlichen Grundstücksseiten bis zum Anschluss an die vorhandene Hecke bzw. bis

   zum vorhandenen Schuppen und

- auf der gesamten rückwärtigen Grundstücksseite des noch zu erwerbenden Grünstreifens am

   Gartenweg nach § 31 BauGB im Einvernehmen mit den betroffenen Grundstücksnachbarn zu.

Die Erhöhung auf 1,40 m berührt nicht die Grundzüge der Planung, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen und öffentlichen Belangen vereinbar.