Sitzung: 07.04.2016 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt den
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Plane Nr. 5 der Gemeinde
Bentwisch hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Zaunhöhe von zul. 1,00
m auf 1,40 m und der gewählten Ausführung der Grundstückseinfriedung als
Doppelstabmattenzaun auf dem Flurstück 43/58 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch
- jeweils an den seitlichen Grundstücksseiten
bis zum Anschluss an die vorhandene Hecke bzw. bis
zum
vorhandenen Schuppen und
- auf der gesamten rückwärtigen
Grundstücksseite des noch zu erwerbenden Grünstreifens am
Gartenweg nach § 31 BauGB im Einvernehmen mit den betroffenen
Grundstücksnachbarn zu.
Die Erhöhung auf 1,40 m berührt nicht die Grundzüge der Planung, die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen und öffentlichen Belangen vereinbar.