Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, dem Antrag auf Änderung/Erweiterung der bestehenden Innenbereichssatzung für die Ortslage Harmstorf mit dem Ziel der Einbeziehung des Grundstückes, Flurstück 6/25 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf in den Geltungsbereich der Satzung zum Zwecke der Bebauung mit einem Eigenheim zuzustimmen.

Im Zusammenhang mit dieser Änderung/Ergänzung ist die Grenze der Innenbereichssatzung an die aktuelle Bebauungssituation in der Ortslage Harmstorf anzupassen ohne weitere Außenbereichsflächen einzubeziehen.

Durch den Antragsteller ist ein leistungsfähiges Stadtplanungsbüros mit der Änderung/Erweiterung der Innenbereichssatzung direkt zu beauftragen.

Die Gemeinde Bentwisch wird den Aufstellungsbeschluss fassen, wenn durch den Antragsteller eine Erklärung vorgelegt wird, dass durch ihn

-       die Kostenübernahme der städtebaulichen Planungsleistungen und weiterer sich aus dem Verfahren zur Änderung/Ergänzung der Satzung ergebender Leistungen, wie Gutachten etc. durch Direktbeauftragung erfolgt und

-       im Rahmen der zu beantragenden Zufahrt für das Grundstück  gem. § 26 in Verbindung mit § 22 Abs. 1 Straßen- und Wegegesetz M-V (Sondernutzung), die Herstellung der Zufahrt über die Grünfläche zwischen Vorhabengrundstück und Fahrbahn zu seinen Lasten fachgerecht ausgeführt wird. Die Zufahrt ist zu beantragen.

Aus diesem Beschluss der Gemeinde Bentwisch und dem Einleiten des Verfahrens zur Änderung/Ergänzung der bestehenden Innenbereichssatzung für die Ortslage Harmstorf, können keine Ansprüche auf das Erreichen des angestrebten Ziels zur Schaffung von Baurecht für das Flurstück 6/25 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf abgeleitet werden.