Sitzung: 07.04.2016 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
dem Antrag auf Änderung/Erweiterung der bestehenden Innenbereichssatzung für
die Ortslage Harmstorf mit dem Ziel der Einbeziehung des Grundstückes,
Flurstück 6/25 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf in den Geltungsbereich der
Satzung zum Zwecke der Bebauung mit einem Eigenheim zuzustimmen.
Im Zusammenhang mit dieser Änderung/Ergänzung
ist die Grenze der Innenbereichssatzung an die aktuelle Bebauungssituation in
der Ortslage Harmstorf anzupassen ohne weitere Außenbereichsflächen
einzubeziehen.
Durch den Antragsteller ist ein
leistungsfähiges Stadtplanungsbüros mit der Änderung/Erweiterung der
Innenbereichssatzung direkt zu beauftragen.
Die Gemeinde Bentwisch wird den
Aufstellungsbeschluss fassen, wenn durch den Antragsteller eine Erklärung
vorgelegt wird, dass durch ihn
- die Kostenübernahme der städtebaulichen Planungsleistungen und weiterer
sich aus dem Verfahren zur Änderung/Ergänzung der Satzung ergebender
Leistungen, wie Gutachten etc. durch Direktbeauftragung erfolgt und
- im Rahmen der zu beantragenden Zufahrt für das Grundstück gem. § 26 in Verbindung mit § 22 Abs. 1
Straßen- und Wegegesetz M-V (Sondernutzung), die Herstellung der Zufahrt über
die Grünfläche zwischen Vorhabengrundstück und Fahrbahn zu seinen Lasten
fachgerecht ausgeführt wird. Die Zufahrt ist zu beantragen.
Aus diesem Beschluss der Gemeinde Bentwisch und
dem Einleiten des Verfahrens zur Änderung/Ergänzung der bestehenden
Innenbereichssatzung für die Ortslage Harmstorf, können keine Ansprüche auf das
Erreichen des angestrebten Ziels zur Schaffung von Baurecht für das Flurstück
6/25 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf abgeleitet werden.