Sitzung: 07.04.2016 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
folgende Satzung
Satzung der Gemeinde
Bentwisch über die Aufhebung der Satzung der Gemeinde Bentwisch zur äußeren
Gestaltung baulicher Anlagen und zur Gestaltung von Werbeanlagen sowie von
Vorgärten in der Ortslage Bentwisch (Gestaltungssatzung) vom 12.05.2011, in
Kraft getreten mit Ablauf des 14.06.2011
Auf Grund des § 86 Absatz 1 Nr. 1 der
Landesbauordnung M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl.
M-V S.334) i.V. mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land M-V in der Fassung
der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S 777) wird nach Beschlussfassung
der Gemeindevertretung Bentwisch vom 04.02.2016 folgende Satzung erlassen:
§ 1 Aufhebung
1) Die Satzung der Gemeinde Bentwisch zur äußeren Gestaltung baulicher
Anlagen und zur Gestaltung von Werbeanlagen sowie von Vorgärten in der Ortslage
Bentwisch (Gestaltungssatzung) vom 12.05.2011, in Kraft getreten mit Ablauf des
14.06.2011 in Kraft getreten, wird hiermit ersatzlos aufgehoben.
2) Der Geltungsbereich ist dem beiliegendem Lageplan zu entnehmen.
§ 2 Inkrafttreten
1) Die Satzung über die Aufhebung der Satzung der Gemeinde Bentwisch zur
äußeren Gestaltung baulicher Anlagen und zur Gestaltung von Werbeanlagen sowie
von Vorgärten in der Ortslage Bentwisch (Gestaltungssatzung) vom 12.05.2011
tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
2) Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Bentwisch zur äußeren
Gestaltung baulicher Anlagen und zur Gestaltung von Werbeanlagen sowie von
Vorgärten in der Ortslage Bentwisch (Gestaltungssatzung) vom 12.05.2011, in
Kraft getreten mit Ablauf des 14.06.2011, außer Kraft.
Bentwisch, den Siegel
Susanne
Strübing
Bürgermeisterin