Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die folgende Satzung

 

Satzung der Gemeinde Bentwisch über die Aufhebung der Satzung der Gemeinde Bentwisch zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen und zur Gestaltung von Werbeanlagen sowie von Vorgärten in der Ortslage Bentwisch (Gestaltungssatzung) vom 12.05.2011, in Kraft getreten mit Ablauf des 14.06.2011

 

 

Auf Grund des § 86 Absatz 1 Nr. 1 der Landesbauordnung M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.10.2015 (GVOBl. M-V S.334) i.V. mit § 5 der Kommunalverfassung für das Land M-V in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S 777) wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Bentwisch vom 04.02.2016 folgende Satzung erlassen:

 

 

§ 1 Aufhebung

 

1)      Die Satzung der Gemeinde Bentwisch zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen und zur Gestaltung von Werbeanlagen sowie von Vorgärten in der Ortslage Bentwisch (Gestaltungssatzung) vom 12.05.2011, in Kraft getreten mit Ablauf des 14.06.2011 in Kraft getreten, wird hiermit ersatzlos aufgehoben.

2)      Der Geltungsbereich ist dem beiliegendem Lageplan zu entnehmen.

 

 

 

§ 2 Inkrafttreten

 

1)      Die Satzung über die Aufhebung der Satzung der Gemeinde Bentwisch zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen und zur Gestaltung von Werbeanlagen sowie von Vorgärten in der Ortslage Bentwisch (Gestaltungssatzung) vom 12.05.2011 tritt nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

2)      Gleichzeitig tritt die Satzung der Gemeinde Bentwisch zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen und zur Gestaltung von Werbeanlagen sowie von Vorgärten in der Ortslage Bentwisch (Gestaltungssatzung) vom 12.05.2011, in Kraft getreten mit Ablauf des 14.06.2011, außer Kraft.

 

 

 

Bentwisch, den                                                               Siegel                                  

                                                                                                                                             Susanne Strübing

                                                                                                                                             Bürgermeisterin