Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt den bestehenden Pachtvertrag zwischen der Gemeinde und dem Antragsteller des Vorhabens: - Neubau eines Pferdeunterstandes auf dem Flurstück 7 der Flur 2 Gemarkung Willershagen - hinsichtlich der Bebaubarkeit mit einem Unterstand für die Weidetiere zu erweitern.

Der Pächter ist für das Einholen der notwendigen Baugenehmigungen verantwortlich und auch Kostenträger der entsprechenden Gebühren. Bei Beendigung des Pachtverhältnisses sind alle baulichen Anlagen zu Lasten des Pächters zurückzubauen.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:          13

davon anwesend:                                          10

Zustimmung:                                                    10

Ablehnung:                                                       0

Enthaltung:                                                       0

 

und

 

 

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Bauantrag zum Neubau eines Pferdeunterstandes auf dem Flurstück 7 der Flur 2 Gemarkung Willershagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB zu.

Das Vorhaben dient zur Unterstellung der Pferde, die sich auf dem Weideland bewegen. Der Pferdestand ist auf Grund seiner Zweckbestimmung für den Außenbereich typisch und widerspricht damit nicht dem Flächennutzungsplan als öffentlichem Belang.

Es ruft keine bodenrechtlichen Spannungen hervor und lässt keine Splittersiedlung entstehen.