Sitzung: 14.03.2016 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt,
dem Antrag zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung im Siedlungsbereich
Heidekrug unter teilweiser Einbeziehung der Flurstücke 84, 85 und 86 der Flur 2
Gemarkung Mönchhagen zuzustimmen.
Die Satzung soll mit dem Ziel, dass Wohnzwecken
dienende Vorhaben im Sinne des § 35 Absatzes 2 in einem definierten Bereich der
Siedlung Heidekrug nicht entgegengehalten werden kann, dass sie den
Darstellungen im FNP über Flächen für Landwirtschaft oder Wald widersprechen
oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen,
aufgestellt werden.
Die Gemeinde wird den Aufstellungsbeschluss
fassen, wenn durch den Antragsteller die städtebauliche Planungsleistung an (Vorschlag Verwaltung:) an die TÜV Nord
Umweltschutz & Co.KG, Geschäftsstelle Rostock
oder: an ein leistungsfähiges
Stadtplanungsbüro
direkt beauftragt wird und von ihm alle mit dem
Aufstellungsverfahren verbundene eventuell sich ergebene zusätzliche Leistungen
übernommen werden. Der Gemeinde dürfen keine Kosten entstehen.
Die Aufstellung der Außenbereichssatzung darf
nicht dazu führen, dass der Flächennutzungsplan der Gemeinde Mönchhagen
geändert werden muss.
Der Antragsteller ist darauf hinzuweisen, dass
mit diesem Beschluss der Gemeinde Mönchhagen nicht garantiert werden kann, dass
das formulierte Ziel erreicht und der Antragsteller Baurecht erlangen wird.