Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, dem Antrag zur Aufstellung einer Außenbereichssatzung im Siedlungsbereich Heidekrug unter teilweiser Einbeziehung der Flurstücke 84, 85 und 86 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen zuzustimmen.

Die Satzung soll mit dem Ziel, dass Wohnzwecken dienende Vorhaben im Sinne des § 35 Absatzes 2 in einem definierten Bereich der Siedlung Heidekrug nicht entgegengehalten werden kann, dass sie den Darstellungen im FNP über Flächen für Landwirtschaft oder Wald widersprechen oder die Entstehung oder Verfestigung einer Splittersiedlung befürchten lassen, aufgestellt werden.

Die Gemeinde wird den Aufstellungsbeschluss fassen, wenn durch den Antragsteller die städtebauliche Planungsleistung an (Vorschlag Verwaltung:) an die TÜV Nord Umweltschutz & Co.KG, Geschäftsstelle Rostock

oder: an ein leistungsfähiges Stadtplanungsbüro

direkt beauftragt wird und von ihm alle mit dem Aufstellungsverfahren verbundene eventuell sich ergebene zusätzliche Leistungen übernommen werden. Der Gemeinde dürfen keine Kosten entstehen.

Die Aufstellung der Außenbereichssatzung darf nicht dazu führen, dass der Flächennutzungsplan der Gemeinde Mönchhagen geändert werden muss.

Der Antragsteller ist darauf hinzuweisen, dass mit diesem Beschluss der Gemeinde Mönchhagen nicht garantiert werden kann, dass das formulierte Ziel erreicht und der Antragsteller Baurecht erlangen wird.