Sitzung: 14.03.2016 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes 1.3 „Elsterstrat“
hinsichtlich der Überbauung der vorderen Baugrenze zur Uhlenstrat mit einem
Carport inkl. Fahrradschuppen unter 30 m² Brutto-Grundfläche einschließlich der
Überbauung der mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu Gunsten der
Eurawasser Nord belegten Trasse auf dem Flurstück 163/201 der Flur 1 Gemarkung
Rövershagen abzulehnen.
Begründung:
Der Carport ist auf der gem. Festsetzung des
B-Planes mit einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht überplanten Trasse eines DN
600 Regenwassersammlers geplant. Der Trassenverlauf ist grundbuchrechtlich für
die EURAWASSER NORD gesichert.
Die EURAWASSER NORD als begünstigter
Grunddienstbarkeitnehmer lehnt die Überbauung aus technischen Gründen ab.
Dem Antrag auf Überbauung der hinteren
Baugrenze mit einem Schuppen unter 10 m²
auf dem Flurstück 163/201 der Flur 1 Gemarkung
Rövershagen stimmt die Gemeinde im Einvernehmen mit der EURAWASSER NORD
außerhalb des Schutzstreifens der DN 400 Trinkwasserleitung stimmt die Gemeinde
auf der Grundlage des § 31 Abs. 2 BauGB zu.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13
davon anwesend: 12
Zustimmung: 12
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0
und
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen ermächtigt
die Bürgermeisterin, Anträge auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes
1.3 „Elsterstrat“ auf den Flurstücken 163/200 bis 163/ 208 und 163/255 der Flur
1 Gemarkung Rövershagen hinsichtlich der Überbauung der hinteren Baugrenze mit
Nebenanlagen, die außerhalb des im B-Plan definierten Geh-, Fahr- und
Leitungsrechtes der DN 400 Trinkwasserleitung liegen, zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13
davon anwesend: 12
Zustimmung: 12
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0