Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, mit dem Betreiber der geplanten Photovoltaikanlagen auf dem ehemaligen Gelände der Radarstation Purkshof, der Fa. Wattner AG aus Köln eine Vereinbarung über die Kostenübernahme der städtebaulichen Planungsleistungen und aller anderen mit der notwendigen Änderung des Flächennutzungsplanes in Verbindung stehenden Kosten und Aufwendungen zu schließen.

Die Beauftragung der Bürogemeinschaft für Stadt- und Dorfplanung, bsd, Herr Böhm aus Rostock hat direkt durch die Wattner AG zu erfolgen.

Die Vereinbarung wird nur wirksam, wenn sich die Wattner AG als zukünftige Betreiberin in einem gesonderten Vertrag verpflichtet, den Sitz für die Betriebsanlage in der Gemeinde Rövershagen für die Dauer der Betreibung der Anlagen anzumelden.

 

und

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben und der Erschließungsmaßnahmen bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur vollständigen Tragung der Planungs- und Erschließungskosten vor dem Beschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB (Satzungsbeschluss) in Form eines Durchführungsvertrages verpflichtet.

Die städtebaulichen Planungsleistungen und alle anderen mit der Aufstellung des Vorhaben- und Erschließungsplanung entstehenden weiteren Maßnahmen, z.B. Erstellung weiterer Gutachten, sind durch den Antragsteller direkt zu beauftragen.

Der nach § 12 (1) BauGB zu schließende Durchführungsvertrag wird zu gegebener Zeit, spätestens vor Satzungsbeschluss, Bestandteil einer gesonderten Beschlussvorlage.