Sitzung: 14.03.2016 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
den folgenden Abwägungs- und
Satzungsbeschluss zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Klarstellung
und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Rövershagen im Bereich
Oberhäger Straße, beginnend an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund bis zum
Abzweig der Straße Ausbau:
1.
Die Stellungnahmen der berührten Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Satzung der Gemeinde
Rövershagen über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten
Ortsteils Rövershagen im Bereich Oberhäger Straße, beginnend an der Bahnstrecke
Rostock-Stralsund bis zum Abzweig der Straße Ausbau, hat die Gemeindevertretung
mit dem in der Anlage dargestellten Ergebnis geprüft.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind, während der öffentlichen
Auslegung des Entwurfs nicht eingegangen.
Die Anlage mit der Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Das Amt Rostocker Heide
wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die
Anregungen in ihren Stellungnahmen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter
Angabe der Gründe anhand von Auszügen aus der Anlage zu diesem Beschluss in
Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind zu dem
Vorgang zu nehmen.
2. Aufgrund des § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel
6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I, S. 1722), sowie nach § 86 der
Landesbauordnung (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober
2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes
vom 21. Dezember 2015 (GVOBl. M-V S. 590), beschließt die Gemeindevertretung
die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils
Rövershagen im Bereich Oberhäger Straße, beginnend an der Bahnstrecke
Rostock-Stralsund bis zum Abzweig der Straße Ausbau, bestehend aus dem
Satzungstext und der Karte, als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Das
Amt Rostocker Heide wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu
machen; dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.