Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Rövershagen im Bereich Oberhäger Straße, beginnend an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund bis zum Abzweig der Straße Ausbau:

 

1.       Die Stellungnahmen der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Satzung der Gemeinde Rövershagen über die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Rövershagen im Bereich Oberhäger Straße, beginnend an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund bis zum Abzweig der Straße Ausbau, hat die Gemeindevertretung mit dem in der Anlage dargestellten Ergebnis geprüft.

Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind, während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs nicht eingegangen.

 

Die Anlage mit der Begründung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen in ihren Stellungnahmen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe anhand von Auszügen aus der Anlage zu diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind zu dem Vorgang zu nehmen.

 

2.       Aufgrund des § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I, S. 1722), sowie nach § 86 der Landesbauordnung (LBauO M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 344) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Dezember 2015 (GVOBl. M-V S. 590), beschließt die Gemeindevertretung die Klarstellung und Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Rövershagen im Bereich Oberhäger Straße, beginnend an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund bis zum Abzweig der Straße Ausbau, bestehend aus dem Satzungstext und der Karte, als Satzung.

 

3.       Die Begründung wird gebilligt.

 

4.       Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.