Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übertragung der Befugnis zur Durchführung von Umlegungen und vereinfachten Umlegungen nach §§ 45 ff und §§ 80 ff des Baugesetzbuches zwischen der Gemeinde Bentwisch und dem Landkreis Bad Doberan – Kataster- und Vermessungsamt vom 04.09.2007/18.09.2007 im gegenseitigen Einvernehmen aufzuheben.
  2. Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, zur Durchführung der Baulandumlegung „Gemeindestraße Klein Bartelsdorf“ einen Umlegungsausschuss, der das Verfahren selbstständig durchführt, zu bilden.
  3. Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,  mit der Vorbereitung von Entscheidungen für den Umlegungsausschuss das Vermessungsbüro Lothar Bauer & Kerstin Siwek aus Wismar als Umlegungsgeschäftsstelle zu beauftragen.
  4. Die Finanzierung der Kosten für die Tätigkeit der Umlegungsgeschäftsstelle in Höhe von ca. 33.800,00 € wird in den Haushalt 2016 der Gemeinde (Produktkonto 11401.5625100– Inanspruchnahme von Rechten und Diensten) eingestellt.
  5. Durch das Amt ist die Beitragspflicht dieser Kosten zu prüfen.