Sitzung: 04.02.2016 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
- Die
Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, die öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zur Übertragung der Befugnis zur Durchführung von Umlegungen
und vereinfachten Umlegungen nach §§ 45 ff und §§ 80 ff des
Baugesetzbuches zwischen der Gemeinde Bentwisch und dem Landkreis Bad
Doberan – Kataster- und Vermessungsamt vom 04.09.2007/18.09.2007 im
gegenseitigen Einvernehmen aufzuheben.
- Die
Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, zur Durchführung der
Baulandumlegung „Gemeindestraße Klein Bartelsdorf“ einen
Umlegungsausschuss, der das Verfahren selbstständig durchführt, zu bilden.
- Die
Gemeindevertretung Bentwisch beschließt,
mit der Vorbereitung von Entscheidungen für den Umlegungsausschuss
das Vermessungsbüro Lothar Bauer & Kerstin Siwek aus Wismar als
Umlegungsgeschäftsstelle zu beauftragen.
- Die Finanzierung
der Kosten für die Tätigkeit der Umlegungsgeschäftsstelle in Höhe von ca.
33.800,00 € wird in den Haushalt 2016 der Gemeinde (Produktkonto
11401.5625100– Inanspruchnahme von Rechten und Diensten) eingestellt.
- Durch das Amt ist
die Beitragspflicht dieser Kosten zu prüfen.