Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, die Satzung der Gemeinde Bentwisch zur äußeren Gestaltung baulicher Anlagen und zur Gestaltung von Werbeanlagen sowie von Vorgärten in der Ortslage Bentwisch (Gestaltungssatzung -  aufgestellt auf Grundlage des § 86 Abs. 1 Nr. 1,2 der Landesbauordnung MV in Verbindung mit § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land M-V)  vom 12.05.2011 aufzuheben, da das Satzungsziel auf Grund der vorhandenen örtlichen Gegebenheiten und der im Zeitraum des Bestehens der Satzung erteilten Befreiungen von deren Festsetzungen überholt und nicht mehr umzusetzen ist.