Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss 1:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, dass alle anfallenden Kosten, die im Zusammenhang mit dem Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Bentwisch und der Gemeinde Klein Kussewitz entstehen, die Gemeinde Bentwisch trägt.

Das Amt Rostocker Heide wird gebeten, Verhandlungsführer zu sein.

Der sich aus den Verhandlungen ergebende Ausgleichszahlungsbetrag an das Amt Carbäk ist per gesonderten Beschluss durch die Gemeindevertretung Bentwisch zu entscheiden.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der GV: 12

Davon anwesend:                          9

Ja-Stimmen:                                     9

Nein-Stimmen:                                0

Stimmenthaltungen:                     0

 

 

und

 

 

Beschluss 2:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, den Beschluss VZD/377/959/2015/GBE vom 17.12.2015 zum Gebietsänderungsvertrag zwischen der Gemeinde Bentwisch und der Gemeinde Klein-Kussewitz aufrecht zu erhalten.