Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch hat keine Einwände gegen die Streichung des Windeignungsgebietes Nr. 17 im Rahmen der Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms, Kapitel Windenergieanlagen, wenn der Bestandsschutz der vorhandenen WEA bis zur Nutzungsaufgabe durch den Betreiber im RREP festgeschrieben wird.

Die Gemeinde Bentwisch fordert deshalb auf Grundlage der §§ 1 (4) und 7 Satz 6 in Verbindung mit § 37 (3) BauGB, die Verankerung der Kostenübernahmeerklärung für die Kosten der Anpassung der gemeindlichen Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung sowie deren detaillierte Darstellung der Umsetzung im RREP.