Sitzung: 04.02.2016 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch hat keine
Einwände gegen die Streichung des Windeignungsgebietes Nr. 17 im Rahmen der
Fortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms, Kapitel
Windenergieanlagen, wenn der Bestandsschutz der vorhandenen WEA bis zur
Nutzungsaufgabe durch den Betreiber im RREP festgeschrieben wird.
Die Gemeinde Bentwisch fordert deshalb auf Grundlage der §§ 1 (4) und 7 Satz 6 in Verbindung mit § 37 (3) BauGB, die Verankerung der Kostenübernahmeerklärung für die Kosten der Anpassung der gemeindlichen Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung sowie deren detaillierte Darstellung der Umsetzung im RREP.