Sitzung: 25.01.2016 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3, Enthaltungen: 1
Beschluss 1:
Der Sportverein SV „47“ Rövershagen zahlt die Betriebskosten in Höhe von
16,00 €/Stunde nicht ab 01.07.2016 sondern erst ab 01.01.2017.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13
davon anwesend: 12
Zustimmung: 10
Ablehnung: 0
Enthaltung: 2
Beschluss 2:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt folgende Gebührensatzung
für die Nutzung der Sporthalle:
Kaltmiete = 20,00 €/Stunde und Betriebskosten = 16,00€/Stunde.
Die Betriebskosten und die Kaltmiete, die durch die Nutzung der
Sporthalle von auswärtigen Interessenten entstehen, beträgt 36,00 €/Stunde und werden
ab sofort in vollem Umfang durch die Nutzer getragen.
Ortsansässige gemeinnützige Vereine und die Freiwillige Feuerwehr
Rövershagen zahlen nur die Betriebskosten in Höhe von 16,00€/Stunde, die
Kaltmiete wird durch die Gemeinde Rövershagen getragen.
Der Sportverein SV „47“ Rövershagen zahlt die Betriebskosten in Höhe von
16,00 €/ Stunde ab 01.01.2017.
Entsprechende Nutzungsvereinbarungen sind abzuschließen.