Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Beschluss 1:

Der Sportverein SV „47“ Rövershagen zahlt die Betriebskosten in Höhe von 16,00 €/Stunde nicht ab 01.07.2016 sondern erst ab 01.01.2017.

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:          13

davon anwesend:                                          12

Zustimmung:                                                    10

Ablehnung:                                                       0

Enthaltung:                                                       2

 

Beschluss 2:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt folgende Gebührensatzung für die Nutzung der Sporthalle:

 

Kaltmiete = 20,00 €/Stunde und Betriebskosten = 16,00€/Stunde.

 

Die Betriebskosten und die Kaltmiete, die durch die Nutzung der Sporthalle von auswärtigen Interessenten entstehen, beträgt 36,00 €/Stunde und werden ab sofort in vollem Umfang durch die Nutzer getragen.

 

Ortsansässige gemeinnützige Vereine und die Freiwillige Feuerwehr Rövershagen zahlen nur die Betriebskosten in Höhe von 16,00€/Stunde, die Kaltmiete wird durch die Gemeinde Rövershagen getragen.

 

Der Sportverein SV „47“ Rövershagen zahlt die Betriebskosten in Höhe von 16,00 €/ Stunde ab 01.01.2017.

 

Entsprechende Nutzungsvereinbarungen sind abzuschließen.