Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt dem nachträglichen Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes 3.1 "Am Dorfpark" hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 um  0,042 auf 0,442 auf dem Grundstück Gemarkung Mönchhagen, Flur 2, Flurstück 61/17 durch die bereits erfolgte Errichtung von 2 Schuppen als Kellerersatzräume und eines Gewächshauses vorbehaltlich der gleichzeitigen positiven Entscheidung des Landkreises sowie der Zustimmung der angrenzenden Grundstückseigentümer zum Antrag auf Abweichung des § 6 (7) LBauO M-V aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 31 BauGB zu.